Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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GGV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft kündigt ausserordentliche Gesellschafterversammlung für Anleger des CIS Garantie Hebel Plan ’08 AG & Co. KG an

In einem auf den 28.02.2013 datierten Rundschreiben hat die Treuhänderin der CIS Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG (sog. GHP ’08), die GGV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Frankfurt am Main und Hamburg) die Anleger des Fonds darüber informiert, dass im vergangenen Jahr die Aktienmehrheit an der CIS Deutschland AG, der persönlich haftenden Gesellschafterin des GHP ’08, durch die MIDAS Management AG erworben worden sei. Die MIDAS Management AG wiederum sei ein Unternehmen der S&K-Unternehmensgruppe (u.a. Deutsche S&K Sachwert AG, United Investors & Cie. Emissionshaus GmbH, Deutsche Sachwert Emissionshaus GmbH), bei der in den vergangenen Tagen eine Durchsuchung durch die zuständige Staatsanwaltschaft durchgeführt wurde. Die Vorwürfe gingen dahin, dass es sich bei verschiedenen durch die S&K-Gruppe angebotenen Kapitalanlagen um ein betrügerisches „Schneeballsystem“ handele.

Die GGV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft werde versuchen, aktuell zu klären, ob und in welchem Umfang auch die CIS Deutschland AG oder der Fonds selbst, also die CIS Garantie Hebel Plan ’08 AG & Co. KG geschädigt ist.

GGV GmbH: Keine aktuellen Informationen über CIS Garantie Hebel Plan ’08

Desweiteren weist die GGV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in diesem Anlegerrundschreiben noch darauf hin, dass sie trotz mehrfacher Mahnungen in ihrer Eigenschaft als Treuhänderin seit der Übernahme der CIS Deutschland AG durch die Midas Management AG keine substantiellen Informationen über den aktuellen Geschäftsverlauf des Fonds erhalten habe. Auch habe die neue Geschäftsführung ihre Zusage, noch im Jahr 2012 eine Gesellschafterversammlung anzuberaumen, nicht eingehalten. Aus diesem Grunde werde nunmehr von ihr selbst eine ausserordentliche Gesellschafterversammlung vorbereitet, in der die betroffenen Anleger über die aktuelle Situation informiert werden und ggf. über das weitere Verfahren bzgl. ihres Fonds abstimmen sollen. Eine entsprechende Einladung werde folgen.

Abschliessend werden die Anleger gebeten, etwaige Fragen hinsichtlich der Verwendung der Fondsgelder unmittelbar an den zuständigen Mittelverwendungskontrolleur zu richten, d.h. an die Steinpichler & Dr. Veit Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (München), die seit dem 03.08.2012 unter Dr. Kollmer CML Rechtsanwaltsgesellschaft mbH firmiere und ihren Sitz nach Regensburg verlegt habe.

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