Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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CIS Deutschland AG erneut zu Schadensersatz wegen Garantie Hebel Plan ’08 verurteilt

LG Frankfurt am Main: CIS Deutschland AG haftet auf Schadensersatz

Mit Urteil vom 15.10.2013 hat nunmehr nach dem Landgericht Leipzig (Urt. v. 13.05.2013, Az. 4 O 3411/11) auch das Landgericht Frankfurt am Main einem von der Kanzlei Seimetz & Kollegen vertretenen Mandanten im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der sogen. „Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG“ gegen die CIS Deutschland AG und die Grützmacher Gravert GmbH Schadensersatzansprüche in Höhe von rund € 160.000,- zzgl. Zinsen zugesprochen.

Begründet wurde dieses Urteil u.a. damit, dass unser Mandant nach dem Ergebnis der vom Gericht durchgeführten Beweisaufnahme über die spezifischen Besonderheiten und Risiken dieser Fondsbeteiligung fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurde. Wie sich nämlich im Verlauf der Beweisaufnahme herausgestellt habe, sollte die Anlage zur Altersvorsorge dienen und durch eine Streuung bei der Anlagestrategie besonders sicher sein. Konkret hat das Landgericht Frankfurt am Main bestätigt, dass die Prospekt der sogen. Garantie Hebel Plan 08 GmbH & Co. KG in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft sind, weil sie u.a. nicht über diverse Verflechtungen zwischen der CIS Deutschland AG und dem Geschäftsführer der Carpediem GmbH Herrn Daniel Shahin aufklären, die aus Anlegersicht wesentlich sind.

Berater der CIS Deutschland AG tut Risikohinweise als Formalität ab

Vor dem Hintergrund der vom Landgericht Frankfurt am Main durchgeführten Beweisaufnahme ergab sich der Eindruck, dass die Risikohinweise von dem betreffenden Berater und Vermittler lediglich als Formalität abgetan wurden, wodurch dieser seine Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt hat.

Diese Pflichtverletzungen mussten sich die CIS Deutschland AG und die Grützmacher Gravert GmbH als Treuhandkommanditistin der Garantie Hebel Plan ’08 AG & Co. KG  zurechnen lassen.

Rechtsrat für Anleger der Garantie Hebel Plan 08 GmbH & Co. KG

Anleger, die von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unzureichend oder fehlerhaft über die Risiken dieser Kapitalanlage aufgeklärt und Berater oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten in jedem Falle anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit sie ihre Fondsbeteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen und ggf. gegenüber den beteiligten Initiatoren auch Schadensersatzansprüche geltend machen können.

 

Ich habe Ihren Beitrag "CIS Deutschland AG erneut zu Schadensersatz wegen Garantie Hebel Plan ’08 verurteilt" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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