Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Stiftung Warentest, Garantie Hebel Plan 08 – Dubiose Anlagefirmen zu Schadensersatz verurteilt

In einem Beitrag vom 27.05.2013 berichtet das Verbrauchermagazin „Stiftung Wartentest“ über zwei von der Kanzlei Seimetz und Kollegen erstrittene Urteile des Landgerichts Leipzig vom 13.05.2013 und vom 17.05.2013, mit denen verschiedene Unternehmen im Zusammenhang mit einem sog. „Garantie Hebel Plan 08“ der CIS Deutschland AG zu Schadensersatz an unsere Mandanten verurteilt wurden.

Dabei verweist „Stiftung Warentest“ darauf, dass diese Firmen für eine Falschberatung unserer Mandanten haften müssen, weil ihnen diese Beteiligungen fälschlicherweise als zusätzliche „Altersvorsorge“ empfohlen und vermittelt wurden.

Nach Einschätzung von „Stiftung Warentest“ können diese Urteile auch vielen anderen Anlegern helfen, denen ein solcher „Garantie-Hebel-Plan“ als vermeintliche Altersvorsorge vermittelt worden ist.

„Garantie Hebel Plan 08“ der CIS Deutschland AG nicht zur Altersvorsorge geeignet

Aufgrund des bestehenden Totalverlustrisikos durfte die Beteiligung an dem sogen. „Garantie Hebel Plan 08“ interessierten Anlegern nicht als angebliche „Altersvorsorge“ angeboten werden. Die fehlerhaften Angaben eines Anlagevermittlers über die Eignung einer solchen Beteiligung als Altersvorsorge müssen sich sowohl die Gründungsgesellschafter des Fonds wie auch die Vermittlungsgesellschaft Carpediem GmbH und die Initiatoren CIS Deutschland AG zurechnen lassen.

Nach Auffassung des Landgerichts Leizpig waren die CIS Deutschland AG, die CIS Fondsverwaltungs AG & Co. KG und die GGV GmbH, bzw. die Grützmacher Gravert GmbH als Gründungsgesellschafter des „Garantie Hebel Plan 08“ selbst verpflichtet, den Anlegern des Fonds ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln. Soweit sie sich zur Erfüllung dieser Pflicht(en) regelmäßig selbstständiger Vermittler bedient hatten, müssen sie sich deren Aufklärungs- und Beratungsfehler in diesem Punkt ohne weiteres selbst zurechnen lassen.

Rechtsrat für Anleger des „Garantie Hebel Plan 08“

Geschädigten Anlegern des „Garantie Hebel Plan 08“, denen diese Beteiligung von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler ebenfalls als „Altersvorsorge“ empfohlen wurde, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig und aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und wegen der zu erwartenden Verluste Schadensersatzansprüche gegenüber ihrem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler oder den haftenden Initiatoren geltend zu machen.

Stiftung Warentest vom 27.05.2013

 

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