Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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CIS Deutschland AG: Personelle und finanzielle Verflechtungen mit Carpediem GmbH?

Nachdem der frühere Vorstand der CIS Deutschland AG Herr Thomas Heinzinger (Edelweiss Management GmbH) gegenüber der GGV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in einer schriftlichen Stellungnahme über die Gründe für seine Bestellung als (neuer) Geschäftsführer der sog. GHP-Fonds (CIS Garantie Hebel Plan ’07, ’08, ’09 AG & Co. KG) mitgeteilt hat, er habe im April 2006 als Vorstand für den Alleinaktionär Daniel Shahin (Carpediem GmbH) die CIS Deutschland AG und deren beiden Tochtergesellschaften CIS Fondsverwaltung AG & Co. KG und CIS Vertriebs AG & Co. KG gegründet, stellt sich für geschädigte Anleger des sog. GHP ’08 die berechtigte Frage, ob und inwieweit in den der Beteiligung zugrundeliegenden Emissionsprospekten hinreichend klar über die personellen und finanziellen Verflechtungen zwischen diesen Unternehmen und dem Herrn Daniel Shahin, bzw. dessen Carpediem GmbH hingewiesen wurde.

Fehlerhafte Prospektangaben bzgl. CIS Deutschland AG?

Sollten die Angaben des Herrn Thomas Heinzinger im Schreiben der Edelweiss Management GmbH an die GGV GmbH über Herrn Daniel Shahin als Alleinaktionär im Gründungsstadium der CIS Deutschland AG nämlich zutreffen, stünde dies unter Umständen im Widerspruch zu den Prospektangaben der „Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG“, wonach bei Fondsgründung angeblich die Fa. GSA Verwaltungsgesellschaft mbH mit ihrem Gesellschafter Dr. Klaus Gravert alleinige Inhaberin sämtlicher Aktien der CIS Deutschland AG gewesen sein soll.

Falls demgegenüber tatsächlich Herr Daniel Shahin der alleinige (Gründungs-) Aktionär der CIS Deutschland AG war, ist aus Anlegersicht fraglich, ob und inwieweit im Hinblick auf diese im Prospekt verschwiegenen personellen und finanziellen Verflechtungen des Herrn Shahin mit der CIS Deutschland AG ein Prospektfehler oder möglicherweise sogar ein Kapitalanlagebetrug im Sinne des § 264 a StGB vorliegt, der die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen verschiedene Beteiligte der CIS Group rechtfertigen könnte.

Nach Angaben der GGV GmbH in ihrem Rundschreiben vom 27.03.2013 an die Anleger der Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG hat die CIS Deutschland AG ihre Pflichten gegenüber der Fondsgesellschaft u.a. dadurch verletzt, dass die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 trotz wiederholter schriftlicher Aufforderungen immer noch nicht aufgestellt seien und dass dieses Unternehmen auch nicht seiner gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung zur Erstellung eines Geschäftsberichts nachgekommen wäre.

Außerdem habe sie es pflichtwidrig versäumt, die durch die beauftragte Steuerberatungskanzlei vorbereiteten Steuererklärungen vor Ablauf der gesetzlichen Fristen beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Aus diesen Gründen soll der CIS Deutschland AG durch einen Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren die Befugnis zur Geschäftsführung beim GHP ’08 entzogen und Herr Thomas Heinzinger wegen seiner früheren Erfahrungen als Vorstand der CIS Deutschland AG als neuer (Fonds-) Geschäftsführer eingesetzt werden.

weitere Informationen zu diesem Thema…

 

Ich habe Ihren Beitrag "CIS Deutschland AG: Personelle und finanzielle Verflechtungen mit Carpediem GmbH?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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