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Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG: Edelweiss Management GmbH kündigt neuerliche Abbuchung von Ratenzahlungen an

Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG will weitere Raten anfordern

Mit einem an die Anleger der Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG gerichteten und auf den 21.08.2013 datierten Rundschreiben kündigt die neue Geschäftsführerin, die Edelweiss Management GmbH (Sulzbach/Ts., GF: Thomas Heinzinger) an, ab September 2013 die zwischenzeitlich eingestellte Abbuchung der Sparraten beteiligter Ratenzahler wieder aufzunehmen.

Nachdem die ehemalige Geschäftsführung des Fonds, die CIS Deutschland AG zum 01.03.2013 ihren Geschäftsbetrieb eingestellt habe und sich deren Vorstand Marc-Christian Schraut mittlerweile in Untersuchungshaft befände, sei der Fonds vorübergehend handlungsunfähig gewesen. Diese Handlungsfähigkeit wäre nunmehr durch einen Gesellschafterbeschluss vom 15.03.2013 über die Einsetzung der Edelweiss Management GmbH als neuer Geschäftsführer wieder hergestellt.

Zu den Geschäftsführungsmaßnahmen der Edelweiss Management GmbH gehört nach dem (Rund-) Schreiben vom 21.08.2013 u.a. die Prüfung einer Rückabwicklung von Verträgen im Zusammenhang mit diversen Investments in die S&K-Gruppe sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die in diesem Zusammenhang stehenden und handelnden Personen.

Außerdem arbeite die neue Geschäftsführung der Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG gemeinsam mit der Treuhandkommanditistin (Grützmacher Gravert GmbH), Banken, Behörden und öffentlichen Stellen daran, den Fonds wieder „ordentlich aufzustellen“ und die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 zu fertigen, was allerdings schwierig sei, weil bis dato die Buchhaltung der letzten beiden Jahre noch nicht vorliege.

Für Anleger, die der Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG als Ratenzahler beigetreten seien, bedeute die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes durch die Edelweiss Management GmbH, dass die zuletzt ausgebliebene Abbuchung der Sparraten wieder aufgenommen werde.

Da auch die Auszahlung etwaiger Abfindungsguthaben von dem Jahresabschluss 2011 und/oder 2012 abhängig sei, mache die Geschäftsführung der Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG von der in § 25 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen Möglichkeit der Aussetzung einer Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben vorerst bis zum Ende des Jahres 2013 Gebrauch.

Rechtsrat für Anleger des „CIS Garantie Hebel Plan ’08“

Betroffenen Anlegern ist davon abzuraten, die Zahlungen an die Fondsgesellschaft wieder aufzunehmen, da in keinster Weise ersichtlich ist, wie und wofür diese Gelder letztlich verwendet werden sollen. Vielmehr sollten Anleger ihre Beteiligung im Hinblick auf die letzten Ereignisse schnellstmöglich außerordentlich und aus wichtigem Grunde kündigen und die Berechnung sowie die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens aus der Gesellschaft verlangen.

 

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