Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG lässt Anleger erneut zur Zahlung auffordern

Obwohl bereits mehrere Gerichte (z.B. Amtsgericht Lingen, Urt. v. 13.09.2012, Az. 12 C 621/12) bestätigt haben, dass die Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG bei Auflösung einer Gesellschaftsbeteiligung keine Kostenpauschale im Sinne von §§ 8, 25 des Gesellschaftsvertrages von den ausgeschiedenen Gesellschaftern verlangen kann, lässt die Fondsgesellschaft ihre Anleger, deren Fondsbeteiligung aufgelöst wurde, erneut von einer Anwaltskanzlei (Winterstein Rechtsanwälte, Frankfurt, München, Berlin) anschreiben und zur Zahlung einer solchen Kostenpauschale in Höhe von 11% der Zeichnungssumme zzgl. Mwst. auffordern.

Kostenpauschale für Ausscheiden aus Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau geschuldet?

Der geforderte Betrag setzt sich zusammen aus angeblich vertraglich geschuldeten Entgelten für die Zeichnung der aufgelösten Beteiligung an der vormaligen Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG in Höhe von 5% der Zeichnungssumme als Agio, 5% der Zeichnungssumme als Vertriebsprovision und 1% der Zeichnungssumme für Ausschlußkosten.

Für den Fall einer nicht fristgerechten Zahlung dieser Beträge werden den betroffenen Anlegern Beitreibungsmaßnahmen angedroht und darüberhinaus mitgeteilt, dass die Fondsgesellschaft auch im Interesse der Anlegergemeinschaft nicht auf den Ausgleich dieser Forderung verzichten werde.

Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung (s.o.) sind geschädigte Anleger der Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG jedoch nicht verpflichtet, einer solchen Zahlungsaufforderung Folge zu leisten, da die entsprechenden Klauseln im Gesellschaftsvertrag des Fonds, auf denen diese Zahlungsforderung beruht, unwirksam sein dürften.

weitere Informationen zu diesem Thema…

 

Ich habe Ihren Beitrag "Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG lässt Anleger erneut zur Zahlung auffordern" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Ihre Nachricht