Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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CIS Deutschland AG, GGV GmbH und Carpediem GmbH zu Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Leipzig hat in zwei von den Rechtsanwälten Seimetz & Kollegen betriebenen Verfahren mit Urteilen vom 13.05.2013 sowie vom 17.05.2013 (Az. 4 O 3411/11 und 4 O 3412/11, n.rk.) die CIS Deutschland AG, die GGV GmbH (vormals Grützmacher Gravert GmbH) und die Carpediem Vertriebsgesellschaft mbH dazu verurteilt, den von uns vertretenen Mandanten Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Anteilen an der sog. Garantie Hebel Plan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG zu leisten.

Konkret wurden die vorgenannten Unternehmen dazu verurteilt, unseren Mandanten sämtliche an den sog. GHP ’08 geleisteten Einlagen zzgl. Agio zurückzuerstatten und diese aus sämtliche finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesen Beteiligungen freizustellen, Zug um Zug gegen Übertragung der jeweiligen Fondsanteile.

Urteil: Garantie Hebel Plan ’08 der CIS Deutschland AG keine „Altersvorsorge“

Begründet wurden diese Entscheidungen vom Landgericht Leipzig in erster Linie damit, dass diese Beteiligungen unseren Mandanten von dem betreffenden Anlageberater und -vermittler als zusätzliche „Altersvorsorge“ vermittelt wurden, obwohl nicht zuletzt im Hinblick auf die bestehenden Totalverlustrisiken von einer solchen „Altersvorsorge“ keine Rede sein könne.

Nach Auffassung des Gerichts müssen sich die verurteilten Gesellschaften diese fehlerhafte Aufklärung und Beratung zurechnen lassen.

Von einer Entscheidung über eine Vielzahl weiterer von unserer Kanzlei in den Prozess eingeführter Beratungs- und Prospektfehler hat das Gericht abgesehen.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die CIS Deutschland AG, die Carpediem GmbH und die GGV GmbH gegen diese Urteile Rechtsmittel einlegen werden.

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