Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Green Power GmbH „Geothermie Portfolio Nr. 3“ in der Kritik des „fondstelegramm“

In einer Bewertung des Genussrechte-Angebotes „Geothermie Portfolio Nr. 3“ der Green Power GmbH (Regensburg) kommt der Kapitalanlagen-Informationsdienst „fondstelegramm“ zu dem Ergebnis, dass von einer Zeichnung dieser Genussrechte abzuraten sei.

Begründet wird dies vom „fondstelegramm“ u.a. damit, dass die Anbieterin über keine Referenzen, keine Finanzierung und keine Expertise verfüge. Zwar habe die FG Unternehmensgruppe, zu der die Emittentin gehört, seit dem Jahre 2013 ein erstes Geothermiekraftwerk in Betrieb. Allerdings könne sich dieses derzeit gerade einmal selbst über Wasser halten.

Bisherige Auszahlungen an Anleger seien nicht aus erwirtschafteten Erträgen geleistet worden und die Renditeaussichten stünden in keinem Verhältnis zum Risiko.

 

Das Genussrechtsangebot „Geothermie Portfolio Nr. 3“ der Green Power GmbH im Überblick

Die im Jahre 2014 gegründete Emittentin des „Geothermie Portfolio Nr. 3“ ist eine hundertprozentige Tochter der im Jahre 2009 gegründeten FG Geothermie GmbH.

Mit diesem Genussrechte-Angebot will die Green Power GmbH interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, mittelbar in die Beteiligung an Unternehmen zu investieren, die Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, insbesondere der Erforschung, Erschließung und Nutzbarmachung geothermischer Energie (Erdwärme) zur Erzeugung von elektrischer Energie und Heizwärme durchführen.

Konkret beabsichtigt die Emittentin, die Nettoeinnahmen aus der Begebung der vorliegenden Genussrechte für die Ausreichung von Finanzierungen an Projekt- oder Managementgesellschaften der FG.de Forever Green Gruppe sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve zu verwenden.

Der Gesamtbetrag der mit vorliegender Emission begebenen Genussrechte beläuft sich auf € 10 Mio. zzgl. Agio. Die Laufzeit der Genussrechte ist grundsätzlich unbestimmt. Allerdings soll erst nach Ende einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten eine ordentliche Kündigung von Genussrechten möglich sein.

Für ihre Genussrechte werden den Anlegern Zinsen von 4,9% p.a. bei der Variante „Investitionskonto“ und 2,0% p.a. bei der Variante „Kapitalreservekonto“ in Aussicht gestellt. Darüber hinaus sollen sie bei Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses der Green Power GmbH hieran quotal mit 25% am Erfolg beteiligt sein.

 

Risiken von Genussrechten der Green Power GmbH

Bei Zeichnung von Genussrechten des „Geothermie Portfolio Nr. 3“ der Emittentin besteht zunächst einmal ein sogen. „Semi-Blind-Pool“-Risiko. Dieses Risiko liegt darin begründet, dass die jeweiligen Investitionsobjekte bei Prospektaufstellung nur teilweise feststehen.

Da die Finanzierung der einzelnen Projektgesellschaften, in die investiert werden soll, zumindest teilweise auch über Darlehen mit Kreditinstituten erfolgen kann, besteht bei ausbleibenden Zahlungen auf diese Fremdfinanzierungen die Gefahr, dass diese vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch können erhebliche zusätzliche Kosten für die jeweils betroffenen Projektgesellschaften entstehen, wodurch die Emittentin geringere Einkünfte erzielen würde, die die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Inhabern der Genussrechte gefährden könnten.

Schließlich besteht auf Seiten der Emittentin auch die Gefahr von Interessenkonflikten, da zwischen den einzelnen Funktionsträgern der beteiligten Unternehmen zumindest teilweise eine Personenidentität vorliegt. So ist der Geschäftsführer der Green Power GmbH bspw. gleichzeitig Geschäftsführer der GEOKRAFTWERKE.de GmbH, die wie die Emittentin ebenfalls eine hundertprozentige Tochter der FG Geothermie GmbH ist.

Alles in allem besteht das maximale Risiko für Anleger und Zeichner von Genussrechten der Anbieterin in einem möglichen Totalverlust ihrer Investition einschließlich Agio und Zinsen. Dieses Risiko kann sich insbesondere im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft realisieren.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner der Genussrechte „Geothermie Portfolio Nr. 3“ der Green Power GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Genussrechte der Anbieterin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Genussrechtsbeteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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