Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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GEOKRAFTWERKE.de GmbH: Zweifelhafte Investitionen in Geothermieprojekte

Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH (Regensburg) , die sich nach eigenen Angaben auf die Finanzierung von Geothermieprojekten spezialisiert hat, bietet interessierten Anlegern aktuell die Begebung eines Nachrangdarlehens für die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH an.

Dieses Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung „Geothermie Portfolio N Amerang“ kann ab einem Mindestanlagebetrag von € 500,- gezeichnet werden und stellt den investierten Anlegern Zinsen in Höhe von 6,5% p.a. in Aussicht, die allerdings erst endfällig ausgezahlt werden sollen.

Die Laufzeit dieses Nachrangdarlehens beträgt mindestens 5 Jahre. Beworben wird diese Investitionsmöglichkeit in das „Geothermie Portfolio N Amerang“ der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH mit angeblich kalkulierbaren Einnahmen aufgrund einer gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung.

 

Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH im Überblick

Die im Jahre 2010 in Regensburg gegründete GEOKRAFTWERKE.de GmbH ist eine 100%ige Tochter der FG Geothermie GmbH und hat den Zweck, für verschiedene von der sogenannten Forever Green Group initiierte Geothermieprojekte Kapital zur Errichtung geothermischer Kraftwerke zu beschaffen.

Nach eigenen Angaben will die Forever Green Group mit den eingeworbenen Geldern Technologien und Märkte für die effiziente Nutzung von alternativen Energiequellen erforschen und erschließen, wobei deren besonderes Interesse dem Ausbau und der Optimierung von geothermisch erzeugter Energie gelten soll.

Begründet wird die Konzentration der GEOKRAFTWERKE.de GmbH auf dieses Geschäftsfeld unter anderem damit, dass dieser Energiezweig von nicht beeinflussbaren Faktoren wie zum Beispiel Windhäufigkeit, Sonnenstrahldauer usw. unabhängig ist. Daher sei die Geothermie grundlastfähig und somit für Verbraucher ungleich wertvoller, als andere alternative Energieformen.

Ob diese Investitionen für Anleger jedoch tatsächlich so lukrativ sind, wie dies von der GEOKRAFTWERKE.de GmbH und den übrigen Unternehmen der Forever Green Group dargestellt wird, muss allerdings bezweifelt werden. Wie sich nämlich aus einem kürzlich veröffentlichten Beitrag von „boerse.ard.de“ vom 12.08.2015 entnehmen lässt, konnten die den Anlegern zugesagten Zinszahlungen in einigen Fällen nicht mehr erbracht werden, weil  keine ausreichenden Jahresüberschüsse erzielt worden seien.

Zwar wurde den betreffenden Anlegern nach Angaben von „boerse.ard.de“ von der GEOKRAFTWERKE.de GmbH mitgeteilt, dass der Anspruch der Anleger auf die versprochene Verzinsung nicht verloren sei, da insoweit ein Nachzahlungsanspruch aus freien Jahresüberschüssen der nachfolgenden Geschäftsjahre bestünde. Woraus sich solche zukünftigen Jahresüberschüsse ergeben sollen, ist jedoch fraglich, da das den Anlegern in Aussicht gestellte Geothermiekraftwerk in Kirchweidach bislang immer noch nicht errichtet ist.

 

Rechtsrat für Anleger bei der GEOKRAFTWERKE.de GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Kapitalanlage bei der GEOKRAFTWERKE.de GmbH der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "GEOKRAFTWERKE.de GmbH: Zweifelhafte Investitionen in Geothermieprojekte" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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