Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Fröschl GeoKraftWerke GmbH – Kraftwerke Portfolio 2011 Nr. 1: Totalverlustrisiko

Die Fröschl GeoKraftWerke GmbH (Regensburg) bietet mit ihren Namensschuldverschreibungen „Kraftwerke Portfolio 2011 Nr. 1“ interessierten Anlegern die Möglichkeit, ab einer Mindestzeichnungssumme von € 1.000,- mittelbar in die Errichtung von Geothermiekraftwerken zu investieren und an deren Ertragsmöglichkeiten zu partizipieren. Bei diesem Anlageangebot handelt es sich um ein Blind-Pool-Konzept, so dass im Zeitpunkt der Zeichnung durch die Anleger weder die genaue Portfoliostruktur noch die Höhe des letztlich investierten Investorenkapitals feststehen.

Möglich ist auch, dass die Emittentin das eingesammelte Kapital nach den im Verkaufsprospekt festgelegten Kriterien in andere Projekte investiert, die im Zusammenhang mit dem Thema „Geothermie“ stehen (z.B. Forschungsprojekte o.ä.).

 

Das Beteiligungsangebot „Kraftwerke Portfolio 2011 Nr. 1“ der Fröschl GeoKraftWerke GmbH

Die Emittentin ist eine 100%ige Tochter der Fröschl Geothermie GmbH und somit ein Konzernunternehmen im Sinne der §§ 290 ff. HGB. Ihr Stammkapital beläuft sich auf € 1 Mio., das in voller Höhe einbezahlt sein soll.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an Unternehmen, die Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien durchführen wie bspw. die Erforschung, Erschließung und Nutzbarmachung geothermischer Energie (Erdwärme) zur Erzeugung elektrischer Energie und Heizwärme sowie die Errichtung und der Betrieb geothermischer Anlagen und der Handel mit Energie und Wärmeleistung.

Mit ihren Namensschuldverschreibungen „Kraftwerke Portfolio 2011 Nr. 1“ der Fröschl GeoKraftWerke GmbH, die eine Laufzeit von mindestens 7 Jahren aufweisen, strebt die Emittentin ein Emissionsvolumen von € 50 Mio. an. Die Verzinsung soll bei mindestens 7,25% p.a. liegen und im Falle einer Überschussverzinsung bis zu 15% p.a. erreichen.

Eine ordentliche Kündigung der Namensschuldverschreibungen soll unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Jahresende frühestens am Ende der Mindestlaufzeit möglich sein.

Das Maximalrisiko für Anleger der Namensschuldverschreibungen der Fröschl GeoKraftWerke GmbH „Kraftwerke Portfolio 2011 Nr. 1“ besteht in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio und der vertraglich vereinbarten Zinsen. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Emittentin realisieren.

Falls Anleger ihre Investition durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sind, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Totalverlustrisiko hinaus die Gefahr einer zusätzlichen privaten Verschuldung des Anlegers bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger der Namensschuldverschreibungen „Kraftwerke Portfolio 2011 Nr. 1“ der Fröschl GeoKraftWerke GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung dieser Namensschuldverschreibungen der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden und einen Totalverlust ihrer Investition vor Ende der Mindestlaufzeit befürchten, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Namens-Schuldverschreibungen vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und sich den Beteiligungsbetrag ggf. nebst Zinsen früher auszahlen zu lassen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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