Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Geothermie Portfolio N Schnaitsee I (FG.de Schnaitsee I): Geothermiekraftwerk im Verzug

Mit dem von ihr angebotenen partiarischen Nachrangdarlehen namens „Geothermie Portfolio N Schnaitsee I“ wollte die Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH (FG.de Schnaitsee I) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, mittelbar in Projekte im Bereich der Geothermie durch Nutzung von heißem Wasser zur Energiegewinnung zu investieren. Zu diesem Zweck wollte die Emittentin die Anlegergelder in den Bau eines Geothermiekraftwerkes in Schnaitsee/Oberbayern investieren.

Wie sich nunmehr jedoch aus einem Bericht von „boerse.ard.de“ vom 18.07.2016 ergibt, haben bis heute noch keine entsprechenden Bohrungen stattgefunden, obwohl diese bereits für das Jahr 2015 angekündigt waren. Mehrfach angekündigte Daten über den zeitlichen Ablauf dieses Projektes sollen bislang in keiner Weise eingehalten worden sein.

 

Überblick über das partiarische Nachrangdarlehen „Geothermie Portfolio N Schnaitsee I“ der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH

Mit ihrem Angebot, der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH (Regensburg) sogen. partiarische Nachrangdarlehen zu begeben, wollte die Emittentin einen Betrag von bis zu € 40 Mio. bei Anlegern einsammeln, um diese Gelder in die Finanzierung eines Geothermieprojektes in Schnaitsee zu investieren. Mit dem eingeworbenen Kapital sollten seismische Untersuchungen, Explorationsbohrungen und der Bau eines Geothermie-Kraftwerkes durchgeführt werden.

Der Mindestzeichnungsbetrag pro Anleger belief sich auf € 1000,- zzgl. Agio, wobei den Anlegern eine Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals von 2% p.a. bis 3,5% p.a. versprochen wurde. Zusätzlich sollten sie in Höhe von 50% an Jahresergebnis der Emittentin beteiligt werden.

Die Laufzeit der partiarischen Nachrangdarlehen beträgt 10 Jahre, nach deren Ablauf eine Rückzahlung des investierten Kapitals erfolgen soll. Sicherheiten für diese Darlehen und die Zinsen wurden keine gestellt.

Das maximale Risiko für Zeichner des Nachrangdarlehens „Geothermie Portfolio N Schnaitsee I“ besteht in einem möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Emittentin realisieren. Sollte ein Anleger sein investiertes Kapital durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über einen möglichen Totalverlust hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Zeichner des Nachrangdarlehens „Geothermie Portfolio N Schnaitsee I“

Falls sich ein Anleger bei Zeichnung dieses partiarischen Nachrangdarlehens der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst war oder hierüber von seinem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurde, sollte er anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, seine Investition in das „Geothermie Portfolio N Schnaitsee I“ vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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