Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Green Tech Portfolio Nr. 2 (Green Power GmbH): Namensschuldverschreibungen mit hohen Risiken

Die zur FG.de Forever Green Gruppe (Regensburg) gehörende Green Power GmbH bietet interessierten Anlegern unter der Bezeichnung „Green Tech Portfolio Nr. 2“ die Möglichkeit, nachrangige Namensschuldverschreibungen ohne Verbriefung zu zeichnen, die je nach Variante in unterschiedlicher Höhe verzinst werden sollen.

Die Nettoeinnahmen aus dieser Vermögensanlage will die Emittentin für die Begebung von Finanzierungen, bzw. die Beteiligung an Projekt- oder Managementgesellschaften der FG.de Forever Green Gruppe nutzen. Dabei ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die Vergabe einer Finanzierung zur Realisierung der Projekte „Geothermiekraftwerk Kirchweidach“ und „Geothermiekraftwerk Schnaitsee I“ geplant.

 

Das Unternehmen Green Power GmbH

Die Green Power GmbH ist eine 100%ige Tochter der FG Geothermie GmbH und wurde am 15.07.2014 in Regensburg gegründet, um Kapital für die wirtschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere die Errichtung geothermischer Kraftwerke aufzubringen.

Die Green Power GmbH und die FG Geothermie GmbH zählen zur sogen. „Forever Green Group“, zu der u.a. auch die Firmen Forever Green Holding GmbH, FG Energy Solutions GmbH, FG Green Tech GmbH, Geokraftwerke.de GmbH und Future Water Energy GmbH gehören.

In der Forever Green Group sollen Technologien und Märkte für die effiziente Nutzung von Energiequellen erforscht und erschlossen werden. Die Konzentration soll dabei nach Unternehmensangaben auf dem Ausbau und der Optimierung von geothermisch erzeugter Energie liegen, weil diese als von nicht beeinflussbaren Faktoren (z.B. Windhäufigkeit, Sonnenstrahldauer etc.) unabhängig angesehen wird.

 

Die Namensschuldverschreibung „Green Tech Portfolio Nr. 2″im Überblick

Anlageziel der von der Green Power GmbH begebenen Vermögensanlagen ist es, durch die Vergabe von Finanzierungen zur Realisierung der Projekte „Geothermiekraftwerk Kirchweidach“ und „Geothermiekraftwerk Schnaitsee I“ Erträge aus Zinszahlungen oder Gewinnbeteiligungen zu erzielen. Des Weiteren soll auch in andere, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht konkret feststehende Projekte aus dem Bereich erneuerbarer Energien, insbesondere solche aus dem Bereich Geothermie investiert werden.

Das geplante Emissionsvolumen für diese Namensschuldverschreibungen liegt bei bis zu € 100 Mio., wobei den Anlegern für ihre Anlage ein Festzins zwischen 3,5% p.a. und 6,5% p.a. je nach gewählter Anlagevariante in Aussicht gestellt wird.

Investoren können zwischen verschiedenen Laufzeiten von 7, 12 oder 20 Jahren wählen und ihre Anlage auch in monatlichen Raten ab € 100,- einzahlen. Eine Rückzahlung der investierten Gelder ist erst zum Ende der jeweiligen Laufzeit geplant.

Das maximale Risiko für Zeichner dieser nachrangigen Namensschuldverschreibungen besteht in einem möglichen Totalverlust des eingesetzten Anlagekapitals nebst Zinsen. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Emittentin oder einer oder mehrerer Projektgesellschaften realisieren.

 

Rechtsrat für Zeichner von „Green Tech Portfolio Nr. 2“-Namensschuldverschreibungen

Falls sich Anleger bei Zeichnung dieser Namensschuldverschreibungen der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition in das sogen. „Green Tech Portfolio Nr. 2“ vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren oder deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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