Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG für Anleger ungeeignet, riskant oder gar spekulativ?

Nach einem Bericht des Brancheninformationsdienstes „fondstelegramm“ vom 07.03.2006 können „Anleger und Berater mit einem gesunden Menschenverstand“ hinsichtlich einer Beteiligung an der sog. DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG nur zu einem ablehnenden Urteil kommen. Eine Beteiligung an diesem Fonds bedeute für den Anleger ein „Investment in ein schwarzes Loch“.

Begründet wurde diese Einschätzung vom „fondstelegramm“ u.a. damit, dass bei der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG  insgesamt 22 Prozent an weichen Kosten vorab an die Fondsverwaltung und den Vertrieb fliesen würden, bevor auch nur ein Euro zur Anlage gelange. Ausserdem seien die Aussagen über den Investitionsgegenstand zum Teil höchst widersprüchlich. So heiße es einmal im Gesellschaftsvertrag, dass Lebensversicherungsverträge und Kapitalanlagen aller Art erworben würden, während in einem Ergänzungsprospekt die ausschließliche Investition der Anlegergelder in einen Premium Select Garantiefonds aus dem Hause der Société Générale angegeben werde.

Unrealistische Prognosen im Prospekt der DSS Vermögensvewaltung AG & Co. Premium KG

Die im Prospekt der sog. „DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG“ enthaltenen Prognosen und Tabellen mit diversen finanzmathematischen Hebelberechnungen könnten nach Angaben des „fondstelegramm“ bestenfalls zum Träumen verleiten, ohne jedoch eine realistische Abschätzung der Renditemöglichkeiten zu erlauben. Das im Emissionsprospekt genannte Renditeziel zwischen sieben und 14 Prozent sei angesichts der vorab zu zahlenden Weichkosten von 22 Prozent höchst spekulativ und die Basisdaten ließen nicht darauf schließen, dass der Anleger sein Geld auch nur annähernd rentierlich eingesetzt hat. Weder die 105-prozentige Kapitalgarantie noch die zusätzlich angebotene „völlig dubiose“ 75-prozentige Gewinnhöchststandsgarantie könnten darüber hinwegtäuschen, dass von dem eingesetzten Gesellschaftskapital nur ein Bruchteil dem eigentlichen Gesellschaftszweck zugeführt werde.

Eine  Beteiligung an der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG (Komplementärin und Initiatorin: DSS Vermögensverwaltung AG) kann vom Anleger zum ersten Mal nach fünf Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden, sofern er das gezeichnete Beteiligungskapital im ersten Jahr vollständig eingezahlt hat.

Als Fazit kommt das „fondstelegramm“ zu dem Ergebnis, dass die DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG zu den besonders dreisten Fonds zähle, die derzeit auf der Suche nach „dummen“ Anlegern seien.

Rechtsrat für Anleger der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG

Anleger, die sich der Besonderheiten und Risiken ihrer Beteiligung an der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG bei Zeichnung nicht bewusst waren oder die hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber dem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler oder den Initiatoren geltend zu machen.

weitere Informationen zu diesem Thema…

Ich habe Ihren Beitrag "DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG für Anleger ungeeignet, riskant oder gar spekulativ?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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