Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG: Vermittler in der Haftung?

Wie der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ in einem sog. Prospekt-Check vom 08.05.2003 mitteilt, handelt es sich bei der durch diverse Vermittler vertriebene DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG um ein Blind-Pool-Konzept mit hohem Risiko.

Der Gesellschaftszweck der Kommanditgesellschaft sei auf den Erwerb, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien, bzw. Immobilienbeteiligungen sowie auf den Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und Wertpapieren gerichtet. Komplementär und Eigenkapitalvermittler sei die DSS Vermögensverwaltung AG und Mittelverwendungskontrolleur die CURIA Steuerberatungsgesellschaft mbH (München). Bei einer Ratenzahlung und der Kombinationszahlung betrage die Laufzeit, bzw. Einzahlungsdauer bis zu 30 Jahren, innerhalb derer grundsätzlich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.

Fehlende Qualifikation der Initiatoren der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG?

Zwar werde laut „kapital-markt intern“ richtigerweise im Verkaufprospekt darauf hingewiesen, dass Anleger bei einem derartigen Konzept dem Management der Gesellschaft ein besonderes Vertrauen entgegenbringen müssten und es daher insbesondere auf die Fähigkeiten der Geschäftsführung ankomme. Allerdings gehe aus dem Prospekt deren konkrete Qualifikation ebensowenig hervor, wie etwaige Aktivitäten in der Vergangenheit. Auch werde das laut Prospekt angeblich vorhandene „Expertenteam aus erfahrenen Unternehmern und Beratern aus der Wirtschaft“ nicht benannt, so dass deren Know-How nicht ersichtlich sei und auch nicht beurteilt werden könne.

Zudem enthalte der Emissionsprospekt der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG keinerlei Berechnungen über eine geplante oder mögliche Liquiditäts- und Ertragsentwicklung des Fonds, aus denen potentielle Anleger konkret entnehmen könnten, wie sich in etwa ihre Beteiligung entwickeln soll.

Aufgrund der hohen Weichkosten von insgesamt ca. 25,45% bezogen auf den wertbildenden Investitionsanteil, eines erheblichen Vorabgewinnanteils für die Komplementärin von 10% des Jahresergebnisses und aufgrund einer von dem Auseinandersetzungsguthaben abzuziehenden (Abgangs-) Entschädigung von 10% bei vorzeitiger ausserordentlicher Kündigung seien die Ertragsaussichten für potentielle Anleger erheblich geschmälert.

Wenn man ausserdem noch bedenke, dass die Fungibilität (Verkauf, Handel) von Anteilen an der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG drastisch eingeschränkt und die Erzielung eines Veräusserungsgewinns sehr ungewiss sei, bestünden grosse Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Angebotes.

Da alles in allem jedenfalls aus dem Prospekt nicht hervorgehe, warum man sich ausgerechnet an dieser Gesellschaft beteiligen und den betreffenden Anbietern sein Geld anvertrauen solle, rät „kapital-markt intern“ Anlegern wegen der hohen Risiken wie auch Vermittlern wegen ihrer potentiellen Haftung ausdrücklich zur Vorsicht.

Rechtsrat für Anleger der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG

Falls Anleger sich der Besonderheiten und Risiken ihrer Beteiligung an der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Kapitalanlage vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und im Falle etwaiger Verluste Schadensersatz gegenüber ihrem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler oder den Initiatoren geltend zu machen.

weitere Informationen zu diesem Thema…

 

Ich habe Ihren Beitrag "DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG: Vermittler in der Haftung?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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