Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


DSS Vermögensverwaltung: Urteil gegen Gründungsgesellschafter und Vermittler

Mit Urteil vom 18.07.2016 hat das Landgericht München I die DSS Vermögensverwaltung AG, die Turiga Beteiligungstreuhandgesellschaft mbH und den zuständigen Vermittler dazu verpflichtet, einem von der Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen vertretenen Anleger der „Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG“ sämtliche Verluste zu erstatten, die ihm im Zusammenhang mit dieser Beteiligung entstanden sind (Az. 35 O 635/14, n.rkr.). Außerdem wurden die Gründungsgesellschafter und der Vermittler verurteilt, unseren Mandanten von sämtlichen Kreditverbindlichkeiten freizustellen, die dieser bei Zeichnung zur Finanzierung seiner Einlage in die „Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG“ in Höhe von nominal € 200.000,- eingegangen war.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung durch Vermittler der DSS Vermögensverwaltung AG

Begründet wurde dieses Schadensersatz-Urteil gegen die DSS Vermögensverwaltung AG und die Turiga Beteiligungstreuhandgesellschaft mbH vom Landgericht München I u.a. damit, dass der für die „Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG“ tätige Vermittler in mehrfacher Hinsicht seine Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber dem von uns vertretenen Anleger verletzt hat. Konkret habe der betreffende Vermittler diese Beteiligung abweichend von den Prospektangaben als „sicher“ bezeichnet, obwohl von Anfang an ein Totalverlustrisiko bestand.

Dass es dem betreffenden Anleger in besonderem Maße auf eine Sicherheit dieser Anlage ankam, hat das Gericht u.a. daraus geschlossen, dass dieser in Höhe des Beteiligungsbetrages sein Eigenheim belastet hatte, um seine Einlage auf den Rat des Vermittlers hin zu finanzieren. Außerdem habe der Vermittler nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Beteiligung an der „Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG“ als „Sparanlage“ bezeichnet, wovon vor dem Hintergrund des bestehenden Risikos eines Totalverlustes jedoch keine Rede sein könne.

Desweiteren hat das Landgericht München I in seinem Urteil bestätigt, dass sich die DSS Vermögensverwaltung AG und die Turiga Beteiligungstreuhandgesellschaft mbH diese Aufklärungs- und Beratungsfehler des für sie tätigen Vermittlers zurechnen lassen müssen.

Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die DSS Vermögensverwaltung AG

Falls sich Anleger der „Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG“ bei Zeichnung ihrer Beteiligung der Risiken bis hin zum Totalverlust nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatzansprüche gegen die DSS Vermögensverwaltung AG und die Turiga Beteiligungstreuhandgesellschaft mbH geltend zu machen.

Dabei sollten betroffene Anleger beachten, dass spätestens nach Ablauf von 10 Jahren ab Zeichnung eine Verjährung solcher Schadensersatzansprüche droht!

 

Ich habe Ihren Beitrag "DSS Vermögensverwaltung: Urteil gegen Gründungsgesellschafter und Vermittler" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Ihre Nachricht