Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Landgericht Augsburg verurteilt Vermittler der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 2. KG gegenüber Anleger zu Schadensersatz

Wie der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ in seiner Ausgabe 12/07 vermeldet, hat das Landgericht Augsburg am 19.02.2007 einen Vermittler von Anteilen an der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 2. KG, bzw. die dahinterstehende Vertriebsfirma zu Schadensersatz an einen getäuschten Anleger verurteilt (LG Augsburg, Urt. v. 19.02.2007, Az. 2 O 5239/05).

Laut Angaben des Landgerichts Augsburg habe der betreffende Vermittler den klagenden Anleger auf keinerlei Risiken wie bspw. das Risiko eines (Total-) Verlusts oder einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft hingewiesen und den zugrundeliegenden Verkaufsprospekt auch erst am Tage des Fondsbeitritts ausgehändigt.

Wirksamer Hinweis auf Totalverlustrisiko bei der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 2. KG?

Dem Geschäftsführer des Vertriebs hätte geradezu ins Auge springen müssen, dass die Bestätigung des Erhalts des Prospekts erst vom Tag der Unterzeichnung der Anlage datierte, so dass der Anleger von dessen Inhalt nicht in ausreichender Weise und ohne Zeitdruck Kenntnis genommen haben kann.

Durch die Zeichnung einer letztlich vom Anleger nicht gewollten, erheblich risikobelasteten Anlage sei ihm ein Schaden im Sinne einer Vermögensgefährdung entstanden, ohne dass es darauf ankäme, ob sich diese Risiken bereits nachhaltig ausgewirkt hätten.

Damit hat das Landgericht Augsburg die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt, wonach die Übergabe des Emissionsprospektes zu einer solchen Fondsgesellschaft am Tag der Zeichnung nicht ausreicht, um den jeweiligen Anleger hinreichend ausführlich auf die Besonderheiten und Risiken einer solchen Kapitalanlage aufzuklären und zu beraten.

Rechtsrat für Anleger der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 2. KG

Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung an der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 2. KG der Totalverlustrisiken dieser Kapitalanlage nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig und aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und wegen etwaiger Verluste von ihrem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler oder den Initiatoren dieser Kapitalanlage Schadensersatz geltend zu machen.

weitere Informationen zu diesem Thema…

 

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