Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Aquila Real EstateINVEST I in der Kritik von „FINANZtest“ (Stiftung Warentest)

Im Rahmen einer Bewertung verschiedener geschlossener Immobilienfonds hat das Verbrauchermagazin „FINANZtest“ (Ausgabe 6/2014) das Beteiligungsangebot an der Aquila Real EstateINVEST I GmbH & Co. KG als „mangelhaft“ angesehen.

Begründet wurde diese Einschätzung von „FINANZtest“ u.a. damit, dass die von dem Fonds erworbenen Hallen teilweise nicht vollständig umfahrbar seien, was die Auswahl eines Anschlussmieters einschränken würde. Außerdem lägen die für die Logistikimmobilien vereinbarten Mieten über der aktuellen Marktmiete, so dass die Gefahr bestünde, bei einer Anschlussvermietung nur geringere Mieten zu erzielen.

Zudem seien die Einmalkosten des Fonds, die zu Beginn der Beteiligung fällig würden, hoch.

 

Das Beteiligungsangebot des „Aquila Real EstateINVEST I“

Mit ihrem vorliegenden Anlageangebot will die Fondsgesellschaft interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000,- zzgl. Agio an vier Logistikimmobilien in Deutschland (Berlin-Nord, Berlin-Süd, Rendsburg und Koblenz) zu beteiligen.

Das geplante Fondsvolumen soll laut Angaben der Anbieterin bei rund € 21,65 Mio. inkl. Agio liegen und das bei Anlegern eingeworbene Beteiligungskapital bei ca. 12,05 Mio. zzgl. Agio. Beginnend ab dem Jahre 2013 werden den investierten Anlegern jährliche Ausschüttungen von 7,25% p.a. in Aussicht gestellt, wobei der Gesamtmittelrückfluss am Ende der rund zehnjährigen Fondslaufzeit bei rund 173,55% vor Steuern liegen soll.

Gründungsgesellschafter des Fonds sind die Aquila Capital Investment Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die Aquila Capital Investment Management GmbH als (Gründungs-) Kommanditistin. Als Treuhänderin ist die Caveras Treuhand GmbH eingesetzt.

Das maximale Risiko für Anleger des „Aquila Real EstateINVEST I“ besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder ihrer Vertragspartner realisieren. Sollten Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über die Möglichkeit eines Totalverlustes hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des „Aquila Real EstateINVEST I“

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung am „Aquila Real EstateINVEST I“ vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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