Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Aquila KlimaschutzINVEST III ein spekulatives Investment mit hohem Risiko?

Nach Meinung des Brancheninformationsdienstes „fondstelegramm“ handelt es sich bei dem Kapitalanlage-Angebot „Aquila KlimaschutzINVEST III“ der Aquila Capital Structured Assets GmbH um ein spekulatives Investment mit hohem Risiko und vergleichsweise hohen Kosten auf Basis des Kyoto-Protokolls. Zwar seien gegenüber dem Vorgängerprodukt im Vertragswerk Verbesserungen vorgenommen worden. Allerdings bleibe nach wie vor der Kritikpunkt des zu wenig aussagekräftigen Zahlenmaterials und die Tatsache, dass im Prospekt die Tätigkeit der Zielgesellschaft, deren Kostenstruktur und die Vertretungsmöglichkeit von Interessen der Fondsgesellschaft auf dieser Ebene zu unspezifiziert dargestellt würden. Angesichts des Risikos einer Investition in einen so volatilen und wenig transparenten Markt wie den von Klimaschutzcredits müssten Anleger laut Bewertung des „fondstelegramm“ ein hohes Maß an Vertrauen in das Fondsmanagement mitbringen.

 

Das Beteiligungsangebot des „Aquila KlimaschutzINVEST III“

Nach eigenen Angaben investiert der „Aquila KlimaschutzINVEST III“ direkt in Klimaschutz fördernde Maßnahmen und Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern gemäß den Vorgaben des Kyoto-Protokolls. Die eingesparten Treibhausgase sollen dem Fonds in Form von UN-akkreditierten Emissionsminderungen gutgeschrieben werden, um sie mit einem Aufschlag an den europäischen Handelsplätzen zu verkaufen. Der Preisunterschied zwischen Ankauf und Verkauf (Arbitrage) soll dabei die Ertragsquelle des Fonds darstellen. Dabei soll sich die Zielrendite des „Aquila KlimaschutzINVEST III“ auf 15,2% p.a. (IRR) nach Steuern bei einer geplanten Laufzeit von 6 Jahren belaufen.

Interessierte Anleger können in Höhe einer Mindestanlagesumme von € 15.000,- zzgl. Agio eine Beteiligung an der „KlimaschutzINVEST GmbH & Co. KG“ erwerben, die wiederum Anteile an der Luxemburger SICAR „Climate Change Invest I.S.A.“ (CCI S.A. SICAR) erwirbt, welche den Status eines steuertransparenten Investmentfonds haben soll. Aufgrund dieser Konstruktion seien die Rückflüsse des „Aquila KlimaschutzINVEST III“ voraussichtlich weitgehend steuerfrei.

Das voraussichtliche Fondsvolumen soll sich auf € 20 Mio. belaufen, wobei aber auch eine Erhöhung möglich ist. Als Investmentmanager des „Aquila KlimaschutzINVEST III“  ist die 3C Climate Change Consulting GmbH vorgesehen.

 

Risiko einer Beteiligung am „Aquila KlimaschutzINVEST III“?

Die Aquila-Gruppe bewirbt den „Aquila KlimaschutzINVEST III“ u.a. mit einer hohen Renditeerwartung bei kurzer Laufzeit, einer großen Streuung durch breite Projektinvestitionen und damit einer Risikodiversifizierung des Portfolios.

Ungeachtet dessen besteht im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft das Risiko höherer Verluste bis hin zu einem Totalverlust.

 

Rechtsrat für Anleger des Aquila KlimaschutzINVEST III

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Kapitalanlage der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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