Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Aquila HydropowerINVEST IV: Aquila Capital Gruppe erstellt Restrukturierungskonzept

In ihrer Erläuterung eines Restrukturierungskonzeptes vom 19.04.2016 für den sogen. „Aquila HydropowerINVEST IV“ teilt Aquila Capital Gruppe den betroffenen Anlegern dieses Fonds mit, dass aufgrund verschiedener Umstände eine „Optimierung“ des bisherigen Fondskonzeptes erforderlich sei. Begründet wird diese Maßnahme u.a. damit, dass aufgrund eines deutlichen Anstiegs des Stromangebotes aus erneuerbaren Energiequellen und wegen stark gesunkener Brennstoffpreise für Öl, Kohle und Gas ein weltweiter Strompreisverfall eingetreten sei. Außerdem habe aufgrund unterdurchschnittlicher Niederschlagsmengen in den vergangenen Jahren nicht so viel Strom produziert werden können, wie ursprünglich prognostiziert wurde. Darüberhinaus sei u.a. wegen hoher Tilgungsleistungen auf ein bei Erwerb der Wasserkraftgesellschaft übernommenes Bankdarlehen eine angespannte Liquiditätssituation eingetreten, weswegen in der Vergangenheit mehrere Zwischenfinanzierungen aufgenommen werden mussten. Aufgrund dessen sei bei der Wasserkraftgesellschaft ein Kapitalbedarf in Höhe von rd. € 8 Mio. entstanden, um sowohl die Zwischenfinanzierungen tilgen, den Kapitaldienst leisten und auch eine Sicherheitsreserve beim „Aquila HydropowerINVEST IV“ bilden zu können.

 

„Optimierungsmaßnahmen“ für „Aquila HydropowerINVEST IV“

Laut Restrukturierungskonzept für den „Aquila HydropowerINVEST IV“ wurde als erste Maßnahme im Oktober 2015 der Wechsel in die gesetzliche Einspeisevergütung zum 01. Januar 2016 vorgenommen. Außerdem sollen im Jahre 2015 zahlreiche technische Veränderungen und Maßnahmen eingeleitet worden sein mit dem Ziel, die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Kraftwerke zu optimieren. Schießlich wurden nach Angaben der Aquila Capital Gruppe auch verschiedene Maßnahmen zur Kostensenkung durchgeführt wie etwa eine Reduzierung der Kraftwerksbelegschaft, eine Neuverhandlung der Stromnetzverträge sowie eine Reduzierung von Versicherungsbeiträgen, Sozialversicherungskosten und Ausgaben für angemietete technischen Ausstattungen.

 

Elemente für Restrukturierung des „Aquila HydropowerINVEST IV“

Nach Angaben der Aquila Capital Gruppe besteht das Restrukturierungskonzept für den „Aquila HydropowerINVEST IV“ im wesentlichen aus vier Elementen. Zum einen soll in Anbetracht der angespannten Liquiditätssituation der türkischen Wasserkraftgesellschaft eine Kapitalerhöhung erfolgen. Desweiteren ist eine Tilgung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung und eine Refinanzierung des Bankdarlehens geplant. Außerdem wird auch noch eine Unternehmensverschmelzung ins Auge gefasst.

Für den Fall, dass keine Zustimmung zu der geplanten Kapitalerhöhung beim „Aquila HydropowerINVEST IV“ erfolgen sollte, weist die Aquila Capital Gruppe auf die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der Wasserkraftgesellschaft hin. Falls zwar eine Zustimmung zur Kapitalerhöhung erteilt, aber kein Neukapital gezeichnet werde, drohe außerdem eine Verwässerung des Altkapitals. Nur im Falle einer Zustimmung zur Kapitalerhöhung mit Zeichnung von Neukapital wird eine erfolgreiche Umsetzung des Restrukturierungskonzeptes für den „Aquila HydropowerINVEST IV“ in Aussicht gestellt.

 

Rechtsrat für Anleger des Aquila HydropowerINVEST IV

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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