Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Aquila HydropowerINVEST II – Southeast Europe: Hohes Risiko?

Nach einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes „fondstelegramm“ vom 03.12.2011 handelt es sich bei dem Kapitalanlage-Angebot „Aquila HydropowerINVEST II – Southeast Europe“ aus dem Hause Aquila Capital Concepts GmbH (Frankfurt am Main) um ein Wasserkraft-Investment mit hohen Risiken und erstaunlichen Ertragsprognosen. Begründet wird dies vom „fondstelegramm“ u.a. damit, dass die Erzeugung und Vermarktung von Elektrizität in Südosteuropa ein noch in der Entwicklung befindlicher Markt mit vergleichsweise geringer Transparenz sei. Außerdem würden ein Großteil der abzuschließenden Verträge dem Recht des Landes der jeweiligen Investition unterliegen, weswegen nicht ausgeschlossen werden könne, dass die entsprechenden Investitionen schon aufgrund politischer, wirtschaftlicher, steuerlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen einem höheren Risiko ausgesetzt seien, als vergleichbare Investitionen in Deutschland.

Alles in allem hält das „fondstelegramm“ daher eine Beteiligung an dem sogen. „Aquila HydropowerINVEST II – Southeast Europe“ für ein eher spekulatives Investment mit optimistischer Prognose, das für „Retail-Anleger“ aber wohl eher nicht geeignet sei.

 

Investitionsgegenstand des „Aquila HydropowerINVEST II – Southeast Europe“

Nach eigenen Angaben investiert der „Aquila HydropowerINVEST II – Southeast Europe“ in ein Portfolio aus modernen Wasserkraftwerken im Südosten Europas mit dem Schwerpunkt Türkei, wo es noch interessante Ausbaureserven für Wasserkraftwerke geben soll, wie sie sonst in Europa nur noch vereinzelt vorkommen.

Bei dem ersten Zielinvestment namens „Türkei 1“ soll es sich um den Bau eines Wasserkraftwerks in der Türkei handeln, dessen Fertigstellung für Anfang 2012 geplant ist.

Geworben wird von der Aquila Capital Concepts GmbH u.a. mit den Argumenten „Sicherheit“ und „Rendite“ u.a. wegen einer konservativen Kalkulation, einem hohen Wirkungsgrad von Wasserkraft, einer gesicherten Stromabnahme und langjährigen Erfahrungen der Anbieterin mit der Konzeption, der Errichtung und dem Betrieb von Wasserkraftwerken.

 

Beteiligungsangebot des „Aquila HydropowerINVEST II – Southeast Europe“

An der Fondsgesellschaft, die eigentlich unter der Bezeichnung Aquila Southeast Europe HydropowerINVEST II GmbH & Co. KG  firmiert, können sich Anleger ab einer Mindestanlagesumme von € 15.000,- zzgl. Agio als Kommanditisten beteiligen. Die von der Fondsgesellschaft durchschnittlich erwarteten Auszahlungen auf Anlegerebene werden ab Inbetriebnahme des Kraftwerks mit mindestens 8,5% p.a. angegeben. Der erwartete Gesamtmittelrückfluss wird mit rund 590% nach 20 Jahren, bzw. 315% nach 10 Jahren prognostiziert. Die vorgesehene Laufzeit des Fonds soll 20 Jahre betragen.

 

Rechtsrat für Anleger des Aquila HydropowerINVEST II

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

Ich habe Ihren Beitrag "Aquila HydropowerINVEST II – Southeast Europe: Hohes Risiko?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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