Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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One Group – ProReal Deutschland 7 kündigt Ausfall von Zins- und Rückzahlung an

In einer Pflichtmitteilung vom 19.02.2024 hat die zur One Group gehörende ProReal Deutschland 7 GmbH (Hamburg) angekündigt, dass sie sich „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ab dem 01.07.2024 mit der Zins-, bzw. Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen gegenüber den bei ihr investierten Anlegern in Zahlungsverzug befände.

In der von ihr begonnenen Risikoanalyse aller Bauvorhaben in ihrem Portfolio zeichne sich ab, dass die Rückführung des Darlehens an die Emittentin aller Voraussicht nach nicht fristgemäß erfolgen werde, was wiederum zur Folge hätte, dass eine fristgerechte und vollständige Rückzahlung des Nominalbetrages dieser Vermögensanlage an die Anleger bis spätestens zum 31.12.2024 nicht sichergestellt sei.

Tatsächlich könnten „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ weder die bis zum 31.12.2024 fällige Rückzahlung der Vermögensanlage noch die am 30.06.2024 fälligen Zinszahlungen fristgerecht geleistet werden.

 

Droht nach Ausfall der Rückzahlung jetzt eine Insolvenz bei der ProReal Deutschland 7 GmbH aus dem Hause One Group?

Zu den nach § 11a VermAnlG zu veröffentlichenden Tatsachen im Rahmen einer solchen Pflichtmitteilung durch den Emittenten einer Vermögensanlage zählt insbesondere dessen drohende Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), ein Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern von Vermögensanlagen und die Eröffnung einer Insolvenz über das Vermögen von Gesellschaften, gegenüber denen der Emittent erhebliche Zahlungsforderungen hat oder deren Insolvenz zu einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führen kann.

Weiter ist auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Konzernmitglieds des Emittenten oder der Ausfall von wesentlichen Vertragspartners zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des bereits angekündigten Ausfalls der Rückzahlung ihrer Investition müssen Anleger und Zeichner der nachrangigen Namensschuldverschreibungen „ProReal Deutschland 7“ befürchten, im Falle einer Insolvenz der Emittentin ihr gesamtes dort eingezahltes Geld zu verlieren.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner von nachrangigen Namensschuldverschreibungen der ProReal Deutschland 7 GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Vermögensanlage aus dem Hause One Group der damit einhergehenden Besonderheiten und (Total-) Verlustrisiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit in ihrem Fall die Möglichkeit besteht, ungeachtet eines etwaigen Nachranges die von ihnen investierten Gelder in voller Höhe zurückzuerhalten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "One Group – ProReal Deutschland 7 kündigt Ausfall von Zins- und Rückzahlung an" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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