Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ProReal Deutschland 7 – Erneute Verlängerung oder Rückzahlung?

Rückzahlung oder erneute Verlängerung? Diese Frage stellen sich derzeit Anleger und Zeichner von nachrangigen Namensschuldverschreibungen der ProReal Deutschland 7 GmbH nach der Ankündigung der One Group GmbH aus Hamburg, die Zinszahlungen für das vierte Quartal 2023 auszusetzen.

Begründet wurde die vorübergehende Aussetzung der Zinszahlungen von der One Group GmbH damit, dass derzeit eine umfassende Bewertung und Risikoanalyse des Portfolios durchgeführt werde mit dem Ziel, mögliche Schwachstellen zu identifizieren, Assets vorzeitig zu verwerten und Optionen zur Verbesserung der Liquidität zu erarbeiten, um in der aktuellen Marktlage handlungsfähig zu bleiben.

 

Erfolgt eine Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen „ProReal Deutschland 7“ zum 30.06.2024?

Laut einer Veröffentlichung der Verbraucherschutzorganisation „Stiftung Warentest“ soll die One Group GmbH mitgeteilt haben, dass die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen der Emittentin gemäß den Regelungen in den einschlägigen Schuldverschreibungsbedingungen erfolgen soll.

Nachdem die ursprüngliche Laufzeit des Angebotes der ProReal Deutschland 7 GmbH bereits mit Schreiben vom 22.09.2022 um zwölf Monate bis zum 31.12.2023 verlängert wurde, müsste eine Rückzahlung an die Anleger und Zeichner dieser Vermögensanlage spätestens 6 Monate nach dem Ende der vereinbarten Laufzeit, also am 30.06.2024 erfolgen.

Anstatt einer Rückzahlung  kommt jedoch auch eine erneute (letztmalige) Verlängerung der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024 in Betracht, so dass diese dann spätestens am 30.06.2025 an die Anleger zurückzuzahlen wären.

 

Die speziellen Risiken der nachrangigen Namensschuldverschreibungen der ProReal Deutschland 7 GmbH

Aufgrund der Nachrangigkeit der Namensschuldverschreibungen der Emittentin besteht im Falle einer (drohenden) Insolvenz der ProReal Deutschland 7 GmbH das Risiko, dass vorübergehend oder dauerhaft keine Zins- oder Rückzahlung mehr erfolgt.

Ihren Anspruch auf Zins- und Rückzahlung können die Anleger nämlich wegen des qualifizierten Nachranges erst dann geltend machen und durchsetzen, wenn sämtliche vorrangigen Forderungen anderer Gläubiger der Gesellschaft vollständig erfüllt sind.

Droht der Emittentin dabei eine Insolvenz, ist es den Zeichnern der Namensschuldverschreibungen während der Dauer einer Insolvenzgefahr prinzipiell verwehrt, ihren Anspruch auf Zins- und Rückzahlung gegenüber der Gesellschaft durchzusetzen.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen der Emittentin

Falls sich Zeichner von nachrangigen Namensschuldverschreibungen der ProReal Deutschland 7 GmbH bei dem Erwerb dieser Vermögensanlage der besonders hohen (Total-) Verlustrisiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung besteht.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "ProReal Deutschland 7 – Erneute Verlängerung oder Rückzahlung?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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