Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Euro Grundinvest Deutschland 15: Gesellschafterversammlung und Informationsveranstaltung am 21.07.2016

In einem Rundschreiben vom 04.07.2016 lädt die Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG ihre Anleger zu einer Gesellschafterversammlung und einer Informationsveranstaltung am 21.07.2016 ein, wo diese über den aktuellen Status ihrer Beteiligung informiert werden sollen. In ihrem Einladungsschreiben teilt die „Euro Grundinvest Deutschland 15“ mit, dass die Aufarbeitung des Rechnungswesens erste belastbare Ergebnisse zu Tage gefördert habe. Allerdings stünden diese Aufarbeitungen durch eine unvollständige und teilweise chaotische Beleglage, wie sie von den Vorbesitzern und deren damals beauftragten Beratern übergeben wurde, vor erheblichen Hindernissen. Erschwerend sei auch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft München im Zuge von Ermittlungen gegen die Initiatoren auch Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen in den Räumlichkeiten der „dima24“ und bei den Gesellschaften des Herrn Malte Hartwieg durchgeführt habe, wo große Teile der Unterlagen der „Euro Grundinvest Deutschland 15“ und der betreffenden Objektgesellschaft sichergestellt worden seien.

Vermögenswerte des Euro Grundinvest Deutschland 15

Nach Angaben der Geschäftsführung der Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG besteht der einzige Vermögenswert der Fondsgesellschaft derzeit in einer stillen Beteiligung an einer sogen. Objektgesellschaft, die ursprünglich bestimmte, eindeutig abgrenzbare Immobilienprojekte entwickeln und verwerten sollte. Wie sich inzwischen jedoch herausgestellt hat, wurden entgegen diesem Gesellschaftszweck in der Vergangenheit zwischen den einzelnen Objektgesellschaften der jeweiligen Euro Grundinvest Fonds fast durchgehend ohne auffindbare vertragliche Grundlagen vielfach oft wechselseitige Darlehen vergeben, mit denen offenbar Löcher im operativen Mittelbedarf aufgrund von Inkompetenz und Missmanagement gestopft wurden. Hierüber und über die sich daraus ergebenden Verflechtungen wurden die Anleger der einzelnen Fondsgesellschaften jedoch von den verantwortlichen Initiatoren Erwin Beran und Malte Hartwieg zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt.

Vor diesem Hintergrund sieht die derzeitige Geschäftsführung des „Euro Grundinvest Deutschland 15“ nur die Möglichkeit, die Gesellschaft im Rahmen eines Gesamt-Sanierungskonzeptes auf eine wirtschaftlich stabile Grundlage zu stellen.

Da nach Einschätzung der Geschäftsführung die den Anlegern des „Euro Grundinvest Deutschland 15“ ursprünglich in Aussicht gestellten Renditen auch im Rahmen eines Sanierungskonzeptes nicht einmal annähernd mehr erreicht werden können, schlägt diese vor, die wenigen tatsächlich vorhandenen Vermögenswerte zügig und bestmöglich zu verwerten und einen etwaigen Überschuss an die Anleger auszukehren.

Tagesordnungspunkte zur Gesellschafterversammlung des Euro Grundinvest Deutschland 15

Auf der Gesellschafterversammlung am 21.07.2016 soll u.a. über den Vorschlag der Geschäftsführung abgestimmt werden, aus steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gründen als weitere persönlich haftende Gesellschafterin die mit einem Stammkapital von € 25.000,- neu gegründete EGI Verwaltungs GmbH aufzunehmen, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass die bisherige Komplementärin aufgrund einer vielfachen Inanspruchnahme auf Schadensersatz aus der Fondsgesellschaft ausscheiden muss. Desweiteren soll auch über die Aufnahme der EGI Investments GmbH und der EGI Beteiligungs GmbH & Co. KG als weitere Kommanditisten abgestimmt werden.

Im übrigen schlägt die derzeitige geschäftsführende Kommanditistin des „Euro Grundinvest Deutschland 15“ vor, die Fondsgesellschaft aufzulösen und einen Liquidator zu bestellen. Die Liquidation der Gesellschaft soll zum Zwecke der Verwertung der wenigen vorhandenen Vermögensgegenstände erfolgen.

Aufgrund dieser wichtigen Fragen, über die im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG entschieden werden soll, ist den an dieser Gesellschaft beteiligten Anlegern dringend zu empfehlen, an dieser Versammlung teilzunehmen oder sich dort anwaltlich vertreten zu lassen.

 

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