Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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MCE Reederzins 1: Keine ausgewogene Verteilung von Chancen und Risiken?

Wie der Brancheninformationsdienst „fondstelegramm“ in einer Bewertung des Anlageangebotes „MCE Reederzins 1“ der MCE Unternehmensgruppe (Hamburg) mitteilt, sollen die Chancen und Risiken bei diesem Investment ungleich verteilt sein. Begründet wird dies vom „fondstelegramm“ u.a. damit, dass zwar von den Schiffsfondsgesellschaften für die ausgereichten Darlehen effektiv ein Zins von rd. 10% p.a. gezahlt werden solle. Bei den Anlegern kämen allerdings nur 6% p.a. an, da der Rest für die Bezahlung von anfänglichen und laufenden Kosten aufgebracht werden müsse. Daher läge jedenfalls auf der Ebene der Anleger keine risikoadäquate Verzinsung mehr vor.

 

Das Anlageangebot des „MCE Reederzins 1“

Die MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG bietet interessierten Anlegern an, ihr ein verzinsliches Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zu gewähren (sogen. Nachrangdarlehen). Bei einer Mindestzeichnungssumme von € 2.500,- soll ihnen dafür ein Zins von 6% p.a. gezahlt werden. Die der Gesellschaft durch diese Nachrangdarlehen zufließenden Gelder werden nach Angaben der Emittentin deutschen Schiffsgesellschaften zur Unternehmensfinanzierung bereitgestellt. Diese stünden laufend vor der Aufgabe, Kapitalquellen zu erschließen, um ihren Finanzierungsbedarf zu bedienen. Dadurch würden alternative Finanzierungsformen zunehmend an Bedeutung gewinnen, was vom „MCE Reederzins 1“ aufgegriffen werde, indem er Schiffsgesellschaften die Möglichkeit biete, ihren bestehenden Kapitalbedarf mittels Nachrangdarlehen, Anleihen und anderen erlaubnisfreien Finanzierungsinstrumenten zu decken.

Das geplante Zeichnungsvolumen des „MCE Reederzins 1“ beläuft sich auf € 10 Mio. und soll bis zum 31.12.2014 eingeworben worden sein.

Da der Erfolg dieser Kapitalanlage im wesentlichen von der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin abhängt, kann ein negativer wirtschaftlicher Verlauf oder eine Insolvenz der Emittentin im schlimmsten Fall bei den Anlegern, bzw. Darlehensgebern zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der geschuldeten Zinsen führen (sogen. maximales Risiko).

Den Darlehensbetrag will die MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG spätestens am 31.12.2018 an die Anleger zurückzahlen

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Rechtsrat für Anleger, bzw. Darlehensgeber des „MCE Reederzins 1“

Falls sich Anleger bei Zeichnung dieses Nachrangdarlehens der damit verbundenen (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden und befürchten, ihr Anlagekapital am 31.12.2018 nicht von der MCE Reederzins GmbH & Co. KG zurückzuerhalten, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, das Nachrangdarlehen vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und so ihr Kapital vor Ende der Darlehenslaufzeit in voller Höhe zurückzuerhalten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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