Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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MCE 05 Sternenflotte: Zu optimistische Fortführungsprognose?

Wie das Magazin „Fonds professionell online“ in einem Beitrag vom 14.08.2014 meint, ist das von der Beteiligungsgesellschaft „MCE 05 Sternenflotte“ dargestellte „Chancen-Szenario“ im Falle einer Kapitalerhöhung „sehr optimistisch“, soweit den Anlegern ein Überschuss von ca. 32% bezogen auf das gesamte eingezahlte Kapital in Aussicht gestellt werde.

Der Fonds hatte erst kürzlich die an ihm beteiligten Anleger aufgefordert, 15 Prozent der bisher getätigten Investitionen für eine Kapitalerhöhung beizusteuern. Auf das gezeichnete Neukapital sollen die Investoren „bevorrechtigte Gewinnzuweisungen in Höhe von 80 Prozent ihres Beteiligungsbetrages“ erhalten.

Die Forderung nach einer Kapitalerhöhung wurde u.a. damit begründet, dass aufgrund geringer Einnahmen und der laufenden Management- und Verwaltungskosten Liquiditätsengpässe drohen würden, die zu einer Insolvenz des Fonds führen könnten.

 

Das Beteiligungsangebot des „MCE 05 Sternenflotte“

Der Fonds „MCE 05 Sternenflotte“ des Initiators MCE Schiffskapital AG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, in ein Portfolio unterschiedlicher (Zweitmarkt-) Schiffsbeteiligungen zu investieren.

Beworben wurde der Fonds mit einer Vielzahl von „Sicherheitsmerkmalen“ wie z.B. einer vergleichsweise hohen Investitionsquote, der Investition in ein „breit diversifiziertes Schiffsportfolio“, der Investition in „Sachwerte“, einer fortgeschrittenen Entschuldung der Investitionsobjekte, einer Eigenbeteiligung des Initiators an dem Fonds und einem „Andienungsrecht“ bei Laufzeitende.

Der Gesamtmittelfluss sollte zwischen 160% und 180% betragen, was einer prognostizierten Rendite von 6-8% p.a. entspreche. Die Fondslaufzeit beträgt 10 Jahre und die Mindestzeichnungssumme pro Anleger € 5.000,-.

Das maximale Risiko für Anleger des „MCE 05 Sternenflotte“ besteht in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.

 

Rechtsrat für Anleger des „MCE 05 Sternenflotte“

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

Ich habe Ihren Beitrag "MCE 05 Sternenflotte: Zu optimistische Fortführungsprognose?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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