Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Konkurs und Liquidation der ShareWood Switzerland AG

Mit Urteil vom 27.01.2022 hat das Bezirksgericht Zürich die ShareWood Switzerland AG aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

In einem weiteren Urteil vom 24.03.2022 hat die Konkursrichterin des Bezirksgerichts Zürich mit Wirkung ab dem 24.03.2022 über die bereits aufgelöste Gesellschaft den Konkurs eröffnet. Zuständig für dieses Konkursverfahren ist das Konkursamt Enge-Zürich.

 

Ablauf des Konkursverfahrens über das Vermögen der ShareWood Switzerland AG

Nach der Konkurseröffnung hat sich die zuständige Konkursverwaltung zunächst einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse der ShareWood Switzerland AG zu verschaffen. Dabei werden einerseits noch vorhandene Aktiva gesichert und andererseits die Organe der Gesellschaft vernommen.

Über das zur Konkursmasse gehörende Vermögen wird sodann ein Inventar erstellt. Die Verwaltung der vorhandenen Aktiva erfolgt allein durch das Konkursamt.

Im weiteren Verlauf wird festgestellt, ob an den vorhandenen Vermögenswerten noch Rechte von Dritten bestehen oder ob bestimmte Gegenstände auszusondern sind.

Aufgrund der gesammelten Informationen wird sodann entschieden, in welcher Verfahrensart der Konkurs durchzuführen ist. Wird ein sogenanntes ordentliches Verfahren durchgeführt, finden beispielsweise Gläubigerversammlungen statt, bei denen über wichtige Fragen durch die Gläubiger selbst entschieden wird.

Alle Gläubiger der ShareWood Switzerland AG müssen, damit sie im Konkursverfahren berücksichtigt werden, innerhalb einer noch zu veröffentlichenden Frist ihre Forderungen auf einem eigens dafür vorgesehenen Formular anmelden. Diese Forderungen werden sodann von der Konkursverwaltung geprüft und in den sogenannen Kollokationsplan (Forderungstabelle) aufgenommen. Dieser Plan wird danach zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Verwertung und Verteilung der Vermögenswerte der ShareWood Switzerland AG

Zur Konkursmasse gehörende Vermögenswerte werden durch die Konkursverwaltung eingezogen, bzw. verwertet. Der daraus entstehende Nettoerlös wird unter den im Kollokationsplan zugelassenen Gläubigern und Anlegern verteilt. Dazu wird eine Verteilungsliste erstellt, aus der die auf die jeweiligen Gläubiger entfallenden Quoten ersichtlich sind.

Nach der Verteilung der Konkursmasse legt die Konkursverwaltung dem Konkursgericht einen Schlussbericht vor. Befindet das Gericht, dass das Konkursverfahren vollständig durchgeführt wurde, erklärt es dieses für geschlossen und macht diesen Beschluss öffentlich bekannt.

 

Rechtsrat für betroffene Anleger und Holzkäufer bei der ShareWood Switzerland AG

Betroffene Anleger und Holzkäufer bei der ShareWood Switzerland AG sollten in jedem Fall von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder von der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit es wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich ist, die ihnen im Zusammenhang mit dem Konkurs dieses Unternehmens entstandenen Verluste zur Konkurstabelle anzumelden und eventuell auch weitere Maßnahmen zur Vermeidung eines Totalverlustes zu ergreifen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "Konkurs und Liquidation der ShareWood Switzerland AG" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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