Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ShareWood Switzerland AG: Unzureichende Risikohinweise?

Laut einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes „kapital-markt intern“ (kmi) vom 31.01.2014 sollen die Risikohinweise der ShareWood Switzerland AG (Zürich, Schweiz) hinsichtlich ihres Angebotes zur Investition in den Kauf, bzw. die Anpflanzung von Teak-, Balsa- und Eukalyptus-Bäumen in der Region Mato Grosso in Brasilien unzureichend sein. Diese bestünden aus lediglich zehn Wörtern und dem Verweis auf eine Prospektseite 14, wo sich allerdings keine weiteren aussagekräftigen Risikohinweise fänden, so dass interessierte Käufer, bzw. Anleger nicht vernünftig über die mit einem solchen Bauminvestment einhergehenden Risiken aufgeklärt würden.

Aus dem „kmi“ vorliegenden dürftigen Prospekt ohne Herausgabedatum ergäbe sich, dass bislang 13 Plantagen auf einer Fläche von 47 Mio. qm angelegt worden seien und dass es nach Angaben der ShareWood Switzerland AG bis Mitte 2012 vier Auszahlungen an Baumeigentümer gegeben habe.

 

Erfahrungen der ShareWood Switzerland AG?

Laut „kmi“ seien dem Prospekt weitere Angaben zum Gründungsdatum der ShareWood Switzerland AG, zur Anzahl der Mitarbeiter vor Ort oder zur Höhe des Investitionsvolumens und der Auszahlungen nicht zu entnehmen, so dass letztlich die Leistungsfähigkeit des Anbieters nicht abschließend beurteilt werden könne. Allerdings verfüge das Unternehmen anscheinend zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe erst gerade einmal über fünfjährige Erfahrungen im Bereich Holzinvestment.

Die Informationen der ShareWood Switzerland AG zum Markt, den Marktchancen und der konkreten Situation vor Ort sind laut Einschätzung von „kmi“ zu dürftig. Aussagen dahingehend, dass die Abnahme der Bäume gesichert sei und dass es durch moderne Abbaumethoden gelungen wäre, den Zeitraum bis zur Baumernte auf 20 Jahre zu verkürzen, sind laut „kmi“ mit Fragezeichen zu versehen, da nicht ersichtlich sei, ob das Unternehmen tatsächlich über eigene Erfahrungen für die Dauer von 20 Jahren im Bereich Teak-Plantagen verfüge.

Auch bleibe laut „kmi“ die genaue Ausgestaltung des Kaufvertrages und zum Teil des Rahmen- und Service-Vertrages unklar. Lediglich aus dem Rahmenvertrag und nicht so eindeutig aus dem Prospekt gehe hervor, dass sich die Plantagen nicht im Eigentum der ShareWood Switzerland AG befänden, sondern angepachtet wären, dass die Plantagen teilweise auch von der ShareWood do Brasil Reflorestadora Ltda. angepflanzt würden und dass der Anleger (Käufer) sich verpflichte, die lokalen Gesetze in Brasilien im Zusammenhang mit der Landbewirtschaftung einzuhalten, obwohl er diese überhaupt nicht kenne.

Als Fazit seiner Bewertung zur ShareWood Switzerland AG gibt „kmi“ an, dass aus dem Prospekt nicht ersichtlich sei, warum man ausgerechnet über diesen Anbieter in die Investmentklasse „Holz“ investieren solle.

 

Rechtsrat für Anleger bei der ShareWood Switzerland AG

Falls sich Anleger bei Abschluss ihrer Verträge mit der ShareWood Switzerland AG der mit diesem Investment verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Verträge vorzeitig rückabzuwickeln und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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