Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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NCI-Anleger: Hinhaltetaktik durch Schreiben der Kanzlei Klumpe & Schröder bei NCI USA 19?

NCI-Anleger werden von Kanzlei Klumpe & Schröder vertröstet

Mit einem an sämtliche Anleger des NCI USA 19 gerichteten Rundschreiben vom 27.09.2013 hat die NCI New Capital Invest Management GmbH darüber informiert, dass aus ihrer Sicht die Entwicklung der Beteiligung nicht planmässig verlaufe, weil die Zielgesellschaft bei diversen Schwesterfirmen ohne nähere Begründung die zum 30.06.2013 fälligen Zahlungen nicht geleistet habe.

Dieser Mitteilung an alle NCI-Anleger beigefügt war ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe & Schröder (Köln) vom 25.09.2013 an die NCI New Capital Invest Management GmbH, in dem einleitend darauf hingewiesen wird, dass Herr Malte Hartwieg diese Kanzlei u.a. damit beauftragt habe, Vorschläge im Hinblick auf die mögliche Vorgehensweise bei der NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG zu unterbreiten. Herr Hartwieg habe die Befürchtung, dass die Fondsziele des NCI USA 19 und damit auch die Ergebnisse für NCI-Anleger möglicherweise nicht mehr oder nur teilweise erreicht würden. Auch seien von Herrn Christian Kruppa, der in den USA mit dem Gesamtmanagement der dortigen Investitionen und Vertragspartner befasst sei, in jüngster Zeit keine oder nicht nachvollziehbare Erklärungen zur aktuellen Situation abgegeben worden.

Laut Rechtsanwälte Klumpe & Schröder wurden bereits erste Gespräche mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern geführt und ein in Kapitalanlagen erfahrener Kollege aus den USA für eine Rechtsverfolgung vor Ort kontaktiert.

Als grundsätzlich positiv wird von der Kanzlei Klumpe & Schröder zunächst bewertet, dass die Investitionen nur aus Eigenkapital erfolgt seien, so dass zunächst keine Bankenforderungen bestünden. Ausserdem müssten nach einer ersten Einschätzung bereits an NIC-Anleger geleistete Ausschüttungen wohl nicht an die NCI USA 19 zurückgezahlt werden, da laut Prospekt negative Salden auf den Gesellschafterkonten nicht auszugleichen seien und eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wäre. Selbst im Hinblick auf eine sogen. „Einlagenrückgewähr“ sei das Risiko einer Inanspruchnahme der NCI-Anleger durch Gesellschaftsgläubiger grundsätzlich nicht gegeben, da der NCI USA 19 konzeptionsgemäss aus Eigenkapital investiert habe, so dass etwaige Gesellschaftsgläubiger mit entsprechenden Forderungen aktuell nicht erkennbar wären.

Zum weiteren Vorgehen schlägt die Kanzlei Klumpe & Schröder der NCI New Capital Invest Management GmbH in ihrem Schreiben vom 25.09.2013 vor, die jeweiligen Anleger des NCI USA 19 nach Sichtung der Unterlagen und Vorliegen entsprechenden Erkenntnissen zeitnah zu informieren. Desweiteren wird empfohlen, die Anleger ggf. zu einer „Informationsveranstaltung“ nach München einzuladen, um Erkenntnisse und Vorschläge „vertiefend zu erläutern“.

Nach unserer Bewertung handelt es sich bei diesem Rundschreiben ebenso wie bei der in Aussicht gestellten „Informationsveranstaltung“ für die betroffenen NCI-Anleger lediglich um eine weitere Hinhaltetaktik von Seiten der NCI-Gruppe und ihrer Initiatoren, die kaum dazu beitragen dürfte, deren jetzt schon absehbare Verluste zu verringern.

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