Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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GEWA Tower Anleihe in der Bewertung des „fondstelegramm“

Die planmäßige Bedienung und Rückzahlung der GEWA Tower Anleihe „6,5% Schuldverschreibungen 2014/2018“ (WKN/ISIN A1YC7Y/DE000A1YC7Y7) der Emittentin GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG hängt nach einer Bewertung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes „fondstelegramm“ vom 15.03.2014 im wesentlichen davon ab, ob das damit zu finanzierende Bauprojekt in Fellbach bei Stuttgart erfolgreich fertiggestellt werden kann.

Laut „fondstelegramm“ lassen der Name des Projektes, die Gebäudehöhe und die Architektur vermuten, dass sich die Initiatoren mit diesem Objekt ein belebtes Denkmal setzen wollen. Allerdings könne noch nicht von einer gesicherten Finanzierung gesprochen werden, solange die endverhandelten Wohnungs-Kaufverträge nicht alle unterzeichnet wurden.

Die GEWA Tower Anleihe im Überblick

Mit ihrem Anlageangebot „6,5% Schuldverschreibungen 2014/2018“ will die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich an der Finanzierung des sogen. „GEWA Tower“ zu beteiligen, der in Fellbach bei Stuttgart errichtet werden soll.

Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Gebäude mit 107 m Höhe und 34 Etagen, das im wesentlichen aus exklusiven Wohnungen und einem Businesshotel bestehen soll. Nach Angaben der Emittentin wird es sich bei diesem Objekt um eines der höchsten Wohngebäude Deutschlands handeln, das zudem über eine besondere Architektur verfügen soll. bei der die Geschossbreite nach oben um rund 10 Meter gegenüber der Grundfläche ansteigt.

Zur (Mit-) Finanzierung dieses Bauvorhabens wurde die sogen. „GEWA Tower Anleihe“ mit einem Emissionsvolumen von bis zu € 35 Mio. aufgelegt, für die den Anlegern eine jährliche Rendite von 6,5% in Aussicht gestellt wird. Die Rückzahlung der Anleihe soll spätestens am 24.03.2018 zu 100% des Nennbetrages erfolgen.

Risiken für Gläubiger dieser Anleihe bestehen u.a. darin, dass die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG diversen operativen Risiken ausgesetzt ist. So könnte sich die Errichtung des geplanten Gebäudes wesentlich komplexer darstellen, als erwartet, was unter Umständen mit höheren (Bau-) Kosten verbunden wäre.

Da die Errichtung des Gebäudes im wesentlichen aus den Erlösen der „6,5% Schuldverschreibung 2014/2018“ sowie aus dem Abverkauf des Hotels und der Wohnungen finanziert werden soll, besteht außerdem das Risiko, dass die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG selbst nicht über eine ausreichende Liquidität und/oder Finanzierungsmittel verfügt, um das Objekt auch bei Problemen im Verlauf der Bauausführung fertigstellen zu können.

Rechtsrat für Zeichner der „GEWA Tower Anleihe“

Falls sich Gläubiger der „6,5% Schuldverschreibungen 2014/2018“ der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG bei Zeichnung dieser Anleihe der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, die von ihnen erworbene „GEWA Tower Anleihe“ vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und sich ihre Investition vor Eintritt der Fälligkeit zurückzahlen zu lassen.

 

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