Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG: Insolvenzantrag angekündigt

Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG (Esslingen, Fellbach) hat in einer Veröffentlichung vom 18.11.2016 angekündigt, in Kürze einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen bei dem zuständigen Insolvenzgericht zu stellen, nachdem die jüngsten Gespräche über eine Wiederaufnahme der Bautätigkeiten zwischen ihr und dem mit der Errichtung des sogen. GEWA-Tower-Projektes beauftragten Generalunternehmer gescheitert sind.

Nach Angaben der Gesellschaft ist geplant, dieses GEWA-Tower-Projekt nunmehr im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens fertig zu stellen. Entsprechende Gespräche sollen bereits unter Einbeziehung des Generalunternehmers geführt werden.

Ob nunmehr den Gläubigern der von dem Unternehmen begebenen Anleihe ein teilweiser oder vollständiger Verlust ihrer Investition droht, bleibt vorerst offen.

Drohende Verluste für Gläubiger der Anleihe „6,5% Schuldverschreibungen 2014/2016“ der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG im Falle einer Insolvenz?

Die Emittentin errichtet derzeit auf dem „Fromm Areal“ in Fellbach bei Stuttgart den sogen. „GEWA Tower“ mit ca. 107 m Höhe und 34 Etagen einschließlich Erdgeschoss nebst einer Umrandungsbebauung mit 3 bis 5 Geschossen, der nach seiner Fertigstellung exklusive Wohnungen beherbergen soll. Die Umrandungsbebauung soll von einem Businesshotel mit 3 Sternen bezogen werden.

Zur Finanzierung dieses Bauvorhabens hat die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG im Jahre 2014 die Anleihe „6,5% Schuldverschreibungen 2014/2018“ (WKN: A1YC7Y, ISIN: DE000A1YC7Y7) begeben, um interessierten Anlegern die Möglichkeit zu bieten, durch Zeichnung dieser Anleihe mittelbar in den sogen. „GEWA Tower“ zu investieren.

Die Anleihe hat ein Emissionsvolumen von bis zu € 30 Mio. bei einer Laufzeit vom 24.03.2014 bis zum 24.03.2018 und sollte den Anlegern, bzw. Anleihegläubigern eine Verzinsung von 6,5% p.a. bezogen auf den jeweils gezeichneten Nennbetrag einbringen.

Ob und inwieweit die Verzinsung dieser Anleihe und deren Rückzahlung nach Eröffnung einer Insolvenz über das Vermögen der Emittentin noch gewährleistet ist, dürfte sich voraussichtlich erst im Laufe eines etwaigen Insolvenzverfahrens herausstellen.

Grundsätzlich besteht für Anleger im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft jedoch das Risiko eines möglichen Totalverlustes ihrer Investition.

Rechtsrat für Gläubiger der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG

Anleihegläubigern der Emittentin wird geraten, ihre Interessen im Hinblick auf ein bevorstehendes Insolvenzverfahren im Sinne einer „Interessengemeinschaft“ zu bündeln, um dort eine in ihrem Sinne bestmögliche Vertretung ihrer Interessen zu gewährleisten. Die Kanzlei für Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht der Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen bietet betroffenen Gläubigern an, ihre Rechte auf den anstehenden Gläubigerversammlungen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG zu vertreten und sie über die weiteren Entwicklungen im Hinblick auf ihre Anlegerrechte in regelmäßigen Abständen zu informieren.

Für Rückfragen stehen wir interessierten Anlegern unter der Telefonnummer 06824/300488 oder über das nachfolgende Rückruf-Angebot zur Verfügung.

 

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