Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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Deutsche Oel & Gas S.A. lädt zur Hauptversammlung

Mit Schreiben vom Dezember 2016 hat die Deutsche Oel & Gas S.A. (Luxemburg) ihre Anleger, bzw. Aktionäre zur Hauptversammlung am 14.12.2016 eingeladen.

Im Rahmen dieser Hauptversammlung sollen die Anleger über die Bohrsaison 2016 informiert werden und auch aktuelle Informationen zu den nächsten Maßnahmen und zu dem geplanten Börsen-Listing im Jahre 2017 erhalten.

Anlegern, die nicht nach Luxemburg reisen können oder wollen, wird auch angeboten, den Verlauf der Hauptversammlung per Direktübertragung in Stuttgart zu verfolgen.

 

Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutsche Oel & Gas S.A. (DOGSA)

Laut Tagesordnung wollen der Verwaltungsrat der Gesellschaft und der von ihr beauftragte Wirtschaftsprüfer zunächst ihre Berichte zum Jahresabschluss 2015 vortragen.

Sodann soll eine Abstimmung über die Genehmigung des Jahresabschlusses 2015 und über die Verwendung des Ergebnisses des Jahres 2015 erfolgen.

Außerdem soll über die Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder und des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2015 und die Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2016 abgestimmt werden.

Teilnahmeberechtigt sind alle Aktionäre der Deutsche Oel & Gas S.A. unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien und deren Klasse. Jede Aktie gibt das Recht auf eine Stimme.

Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zuvor bei der Gesellschaft registrieren lassen und erhalten eine Eintrittskarte, die sie zur Teilnahme berechtigt.

Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, der eine entsprechende Vollmacht vorlegen muss. Außerdem wird den Aktionären angeboten, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.

 

Rechtsrat für Anleger, bzw. Aktionäre der Deutsche Oel & Gas S.A.

Anlegern und Aktionären der Gesellschaft ist zu raten, in jedem Falle entweder persönlich an der Hauptversammlung in Luxemburg teilzunehmen oder sich dort anwaltlich oder durch eine andere geeignete Person vertreten zu lassen und ihre Stimmrechte wahrzunehmen.

Diese Empfehlung gilt insbesondere für diejenigen Aktionäre, die zuvor eine Beteiligung an einem der Fonds der Energy Capital Invest Gruppe inne hatten und deren Beteiligung inzwischen in Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. (zwangs-) umgewandelt wurde.

Diese (Zwangs-) Aktionäre sollten insbesondere auch versuchen, den Umtausch, bzw. die Übernahme ihrer Beteiligungen durch die Deutsche Oel & Gas S.A. mit anwaltlicher Hilfe rückgängig zu machen und sich ihre ursprüngliche Einlage in die jeweiligen Gesellschaften der Energy Capital Invest Gruppe zurückerstatten zu lassen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "Deutsche Oel & Gas S.A. lädt zur Hauptversammlung" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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