Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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Autark Invest GmbH: Riskantes Nachrangdarlehen für Unternehmensbeteiligungen und Projektfinanzierungen

Die Autark Invest GmbH (Siegen) will mit ihrem Nachrangdarlehen „Autark Invest – 2016“ interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, der Gesellschaft ein mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehenes Nachrangdarlehen als „Kapitalanlage“ zu gewähren, das für die Dauer der jeweiligen Laufzeit mit 5,5% p.a. verzinst werden soll.

Mit den Nettoeinnahmen aus dem Anlageangebot will die Emittentin nicht näher genannte Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und Finanzierungen zur Realisierung von Immobilien- und Infrastrukturprojekten vergeben. Anlageziel soll es sein, hieraus nachhaltige und langfristige Erträge in Form von Zinsen oder Ergebnisbeteiligungen zu erzielen.

Der Gesamtbetrag der Vermögensanlage wird mit € 50 Mio. angegeben. Der Mindestanlagebetrag, der auch in Raten eingezahlt werden kann, beläuft sich auf € 1.000,- zzgl. Agio.

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens „Autark Invest – 2016“ beträgt maximal 30 Jahre. Eine erstmalige Kündigung ist zum Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderquartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zulässig.

 

Die Risiken des Nachrangdarlehens der Autark Invest GmbH

Mehr oder weniger erhebliche Risiken für Anleger, bzw. Darlehensgeber können sich aus der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Emittentin ergeben, die u.a. darin bestehen, dass die von der Gesellschaft investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge von eventuellen Insolvenzen der Empfänger wertberichtigt werden müssen.

Damit einher geht das Risiko aus der Objekt-, bzw. Projektauswahl der Darlehensnehmerin, also die Gefahr, dass ungünstige Anlageobjekte ausgewählt werden, bzw. die ausgewählten Anlageobjekte sich negativ entwickeln. Hinzu kommt, dass ein sogen. Blind-Pool-Risiko besteht, weil zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch keine konkreten Anlageobjekte feststehen.

Ein weiteres Risiko besteht in der zumindest eingeschränkten Handelbarkeit dieser Nachrangdarlehen der Autark Invest GmbH, da es keinen organisierten Markt für solche Vermögensanlagen gibt. Schließlich unterliegt dieses Anlageangebot auch keiner Einlagensicherung und keiner staatlichen Kontrolle.

Insgesamt besteht für investierte Anleger, bzw. Darlehensgeber bei dieser „Kapitalanlage“ das maximale Risiko eines Totalverlustes ihres Anlagebetrages nebst Agio sowie zu einer Gefährdung ihres weiteren Vermögens bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz, sofern er den Erwerb dieser Vermögensanlage durch ein privates Darlehen ganz oder teilweise fremdfinanziert wurde und der betreffende Anleger nicht mehr in der Lage ist, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen.

 

Rechtsrat für Zeichner des Nachrangdarlehens „Autark Invest -2016“ der Autark Invest GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihres Nachrangdarlehens „Autark Invest – 2016“ der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, dieses Darlehen gegenüber der Autark Invest GmbH vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu der oben genannten Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "Autark Invest GmbH: Riskantes Nachrangdarlehen für Unternehmensbeteiligungen und Projektfinanzierungen" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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