Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Autark Group AG bietet „Forderungsabkauf“ von Nachrangdarlehen

In einem Schreiben vom 22.05.2017 teilt die Autark Invest AG ihren Anlegern mit, dass die Autark Group AG (Berlin) dazu bereit sei, jedem Investor ein „individuelles Angebot“ zum Forderungsabkauf seines Nachrangdarlehens zu unterbreiten.

Allerdings sollen die Anleger im Falle eines solchen „Forderungsabkaufs“ keine direkten (Rück-) Zahlungen erhalten. Vielmehr will die Gesellschaft die betreffenden Nachrangdarlehen in eine angeblich durch eine Grundschuld besicherte festverzinsliche Hypothekenanleihe mit einer festen Verzinsung und einer maximal fünfjährigen Laufzeit umwandeln. Diese Anleihe soll nach Angaben der Autark Invest AG jederzeit handelbar sein.

Diese Maßnahme soll nach Darstellung der Autark Invest AG zu einer „verbesserten Sicherheit“ der Geldanlage der Anleger führen.

Außerdem will die Autark Group AG jedem, der zum Umtausch seines Nachrangdarlehens in eine Hypothekenanleihe bereit ist, Gratisaktien ausgeben, was „zusätzliche Erträge“ für die Anleger bringen soll.

Im übrigen kündigt die Gesellschaft an, zukünftig in „reale Sachwerte und innovative soziale Projekte“ zu investieren und hierdurch eine „solide Vermögensbildung“ zu erreichen.

 

Warnung vor dem Umtauschangebot der Autark Group AG

Trotz der Ankündigung der Autark Invest AG in ihrem Schreiben vom 22.05.2017, sich neu aufzustellen und neu zu positionieren, ist aus Anlegersicht nach wie vor nicht erkennbar, wie und auf welche konkrete Art und Weise das anvisierte Ziel eines „kontinuirlichen Aufbau des eigenen Vermögens“ der Anleger erreicht werden soll.

Dabei muss insbesondere bezweifelt werden, ob der von der Autark Group AG in Aussicht gestellte „Umtausch“ der Nachrangdarlehen in Hypothekenanleihen tatsächlich zu einem „zukünftigen Wachstum“ der Gesellschaft führen wird.

Auch ist nicht ersichtlich, inwieweit für Anleger ein solcher Umtausch „mehr Flexibilität, Sicherheit und gute Erträge“ bringen soll. Fraglich ist zudem, ob ein solches Umtauschangebot überhaupt rechtlich wirksam ist.

 

Rechtsrat für Nachrangdarlehensgeber der Autark Invest AG

Bevor Anleger und Nachrangdarlehensgeber der Autark Invest AG ein eventuelles Umtauschangebot der Autark Group AG annehmen, sollten sie zunächst anwaltlich prüfen lassen, welche rechtlichen Folgen und wirtschaftlichen Risiken ein solcher Umtausch der Nachrangdarlehen in Hypothekenanleihen für sie hätte.

Auch sollten Anleger, die ihre Beteiligung bereits gekündigt haben, davon absehen, vor einer anwaltlichen Prüfung ihrer konkreten Situation und Möglichkeiten diese Kündigung zu „stunden“, bzw. zurückzunehmen.

Eventuell besteht für betroffene Anleger die Möglichkeit, ihre Rückzahlungsansprüche bis zu deren endgültiger Klärung vorläufig durch einen dinglichen Arrest sichern zu lassen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

Ich habe Ihren Beitrag "Autark Group AG bietet „Forderungsabkauf“ von Nachrangdarlehen" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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