Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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Urteil gegen BodenWert Immobilien AG

Auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin hat das Landgericht München I die BodenWert Immobilien AG (München) mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 03.04.2020 dazu verpflichtet, es zu unterlassen, für ihre Inhaberschuldverschreibung „HYPO FESTZINS“ damit zu werben oder werben zu lassen, „4,5% Festzins und 100% Besicherung ab € 1.000,- mit…

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BodenWert Immobilien AG – Irreführende Werbung für „FESTZINS PLUS“?

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs ist die im Jahre 2015 von der Münchener BodenWert Immobilien AG betriebene Werbung für ihr Festzins-Angebot „FESTZINS PLUS“ mit einer festen Rendite von 5,75% bis 6,25% pro Jahr nach eingehender rechtlicher Bewertung irreführend. Gegenstand dieses Urteils war ein Internetauftritt der BodenWert Immobilien AG, wo…