Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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UDI Immo Sprint FESTZINS I in der Kritik des „fondstelegramm“

Laut einer Kritik des Kapitalanlagen-Informationsdienstes „fondstelegramm“ vom 02.06.2017 steht bei dem Anlageangebot „UDI Immo Sprint FESTZINS I“ aus Nürnberg der angebotene Zins in keinem Verhältnis zu dem eingegangenen Risiko.

Zwar sollen die Anlegergelder nach Angaben des „fondstelegramm“ immer in die rentabelsten und aussichtsreichen „Green Buildings“ investiert werden. Allerdings stelle sich die Frage, warum die Anleger nur mit einem so marginalen Zins am Erfolg beteiligt würden.

Kritisch zu bewerten sei zudem, dass die Leistungsbilanz der UDI selbst im Kerngeschäft „New Energy“ erste deutliche Risse aufweise und die UDI-Macher im Projektentwicklungsgeschäft für Immobilien nur über wenig eigene Erfahrungen verfügten würden.

Auf dieser Grundlage bewertet das „fondstelegramm“ die unbesicherten Nachrangdarlehen der UDI Immo Sprint FESTZINS I GmbH & Co. KG (Nürnberg) als unplausibel.

 

Das Angebot „UDI Immo Sprint FESTZINS I“ im Überblick

Mit diesem Anlageangebot will die UDI Immo Sprint FESTZINS I GmbH & Co. KG interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, der Emittentin ab einem Mindestbetrag von € 5.000,- ein unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zu gewähren.

Die dadurch eingesammelten Anlegergelder sollen zum einen für die Gewährung von weiteren Nachrangdarlehen an diverse Projektgesellschaften der UDI-Gruppe und zum anderen für die Bildung einer Liquiditätsreserve verwendet werden.

Auf der Ebene der betreffenden Projektgesellschaften sollen mit den eingeworbenen Mitteln Investitionen in Planung, Entwicklung, Bau, Betrieb, Kauf, Verkauf und Vermietung von energiesparenden, bzw. umweltfreundlichen Immobilien und Grundstücken in Deutschland erfolgen.

Die angebotenen Zinsen für das Angebot belaufen sich auf 3,5% p.a. ansteigend bis auf 3,75% p.a. und sollen erst am Ende der Darlehenslaufzeit oder zum Zeitpunkt einer etwaigen vorzeitigen Kündigung an die Anleger ausgezahlt werden.

Das Gesamtinvestitionsvolumen der angebotenen Nachrangdarlehen beträgt nach Angaben der Emittentin € 10 Mio., wobei auf der Ebene der Projektgesellschaften zusätzliches Fremdkapital aufgenommen werden kann.

Die Laufzeit der an die Emittentin begebenen Nachrangdarlehen soll nach eigenen Angaben spätestens zum 31.12.2020 enden und eine ordentliche Kündigung nur einmalig zum 31.12.2019 möglich sein. Bei einer solchen Kündigung ist jedoch eine Kündigungsfrist von 12 Monaten zu beachten, so dass eine entsprechende Kündigungserklärung spätestens am 31.12.2018 bei der Emittentin eingegangen sein muss.

 

Risiken des „UDI Immo Sprint FESTZINS I“ in der Kritik

Da es sich bei dieser Vermögensanlage um ein unbesichertes qualifiziertes Nachrangdarlehen handelt, treten investierte Anleger nicht nur mit sämtlichen Forderungen auf Zins und Tilgung ihrer Darlehen hinter alle in § 39 Abs. 1 Nr. 1-5 InsO genannten Gläubiger der Emittentin zurück.

Ihre Ansprüche auf Zins- und Rückzahlung sind vielmehr auch dann höchst gefährdet, wenn deren Erfüllung einen Grund für die Eröffnung einer Insolvenz über das Vermögen der UDI Immo Sprint FESTZINS I GmbH & Co. KG (Nürnberg) herbeiführen würde.

Sollte es daher tatsächlich zu einer Überschuldung oder Insolvenz der Emittentin kommen, ist der vollständige Verlust des von den Anlegern gezeichneten Darlehensbetrages einschließlich der versprochenen Zinszahlungen zu befürchten.

Somit haften die Anleger mit ihren qualifizierten Nachrangdarlehen für Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin und der jeweiligen Projektgesellschaften vorrangig vor allen anderen Gläubigern.

Über den Totalverlust ihrer hiesigen Vermögensanlage hinaus besteht für investierte Anleger sogar das Risiko einer weitergehenden Gefährdung seines Privatvermögens bis hin zu ihrer (Privat-) Insolvenz, falls sie den an die Emittentin begebenen Darlehensbetrag ihrerseits teilweise oder vollständig fremdfinanziert haben.

 

Rechtsrat für Zeichner des „UDI Immo Sprint FESTZINS I“

Falls sich Anleger und Darlehensgeber bei Zeichnung des vorliegenden Angebotes der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition bei der UDI Immo Sprint FESTZINS I GmbH & Co. KG (Nürnberg) vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von einem Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

 

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