Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Solvium Capital GmbH: Unzulässige Werbung von Landgericht Dortmund untersagt

Mit Urteil des Landgerichts Dortmund vom 19.11.2014 (Az. 20 O 84/14) wurde u.a. der Solvium Capital GmbH untersagt, damit zu werben oder sonstwie zu behaupten, dass für Investmentprodukte der Solvium Capital GmbH Versicherungsschutz durch eine Gesellschaft der Allianz-Gruppe gewährt werde. Begründet wurde diese Entscheidung u.a. damit, dass nach den Feststellungen des Gerichts von Unternehmen, bzw. Mitarbeitern der Solvium Capital Gruppe der Wahrheit zuwider Tatsachen über das angebliche Bestehen eines Versicherungsvertrages mit der Allianz, bzw. einem Unternehmen der Allianz-Gruppe verbreitet worden seien. Dieser Umstand wäre geeignet, die wirtschaftliche Wertschätzung der betreffenden Versicherungsgruppe und damit deren „geschäftliche Ehre“ zu beeinträchtigen.

 

Kein wirksamer Versicherungsvertrag zwischen Allianz und Solvium Capital

Nach Angaben des Landgerichts Dortmund bestand kein wirksamer Versicherungsvertrag zwischen den Parteien des dortigen Klageverfahrens, auch wenn sich Solvium Capital eines solchen berühmt habe. Einem von dieser vorgelegten „Versicherungsvertrag“ und weiteren Schriftstücken sei vielmehr zu entnehmen, dass als „Versicherer“ die Zeichnungsstelle einer Generalagentur diesen Vertrag gezeichnet habe, wodurch deutlich gemacht sei, dass diese Generalagentur, bzw. deren Inhaber eine eigene Verpflichtung eingehen wollte.

 

Investments der Solvium Capital GmbH

Die Gesellschaft bietet u.a. unter der Bezeichnung „Solvium Protect 2“, „Solvium Protect 3“, „Solvium Protect 4“ und „Solvium Protect 6“ Direktinvestments in vermietete Container mit Eigentumszertifikat an. Geworben wurde für diese Direktinvestments in der Vergangenheit u.a. mit einer „versicherten Grundmiete“, bzw. einer „abgesicherten Basismiete“ von 4,10% p.a. bei monatlicher Auszahlung, mit Bonuszahlungen von bis zu 3% p.a. (Solvium Protect 2, Solvium Protect 3), bzw. 1,65% p.a. (Solvium Protect 6) und mit kurzen Laufzeiten von 3, 5 oder 7 Jahren.

Mit diesen Investments soll interessierten Anlegern die Möglichkeit geboten werden, am stetig wachsenden Containermarkt zu partizipieren und attraktive Renditen zu erzielen. Nach Angaben der Solvium Capital GmbH werden Anleger bei Zeichnung Eigentümer einzelner Container und erhalten hierzu jeweils ein entsprechendes Eigentumszertifikat. Neben einer Basismiete von 4,10% p.a., die den Anlegern monatlich nachschüssig ausgezahlt werden soll, haben diese außerdem die Möglichkeit, einen laufzeit- und erfolgsabhängigen Bonus in o.g. Höhe zu erhalten. Am Ende der Laufzeit will Gesellschaft die Container von den Anlegern zum vollen Kaufpreis zurück erwerben.

 

Rechtsrat für Anleger bei der Solvium Capital GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihres Containerinvestments der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Verträge mit der Emittentin vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "Solvium Capital GmbH: Unzulässige Werbung von Landgericht Dortmund untersagt" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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