Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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SHEDLIN New European Frontiers 3: Risikobehaftete Investitionsgebiete?

Das Beteiligungsangebot „SHEDLIN New European Frontiers 3“ (NEF 3) des Emissionshauses Shedlin Capital AG (Nürnberg) will laut einer Analyse des Kapitalanlagen-Informationsdienstes „fondstelegramm“ vom 04.08.2008 in riskante Projekte in Osteuropa investieren und sich an drei bis sechs Projektentwicklungen in Russland, Rumänien und Bulgarien beteiligen.

Bei diesen Ländern handelt es sich laut „fondstelegramm“ um risikobehaftete Investitionsgebiete, in denen ausländische Investoren keineswegs freie Bahn hätten. Vor diesem Hintergrund habe sich der Fonds hohe Ziele gesteckt, die nach Auffassung des „fondstelegramm“ nur schwer zu erreichen seien.

Das Beteiligungsangebot der SHEDLIN New European Frontiers 3 GmbH & Co. KG“ im Überblick

Mit ihrem Beteiligungsangebot an dieser Fondsgesellschaft will die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einer Mindestbeteiligungssumme von € 15.000 zzgl. Agio mittelbar über drei Tochtergesellschaften in diverse Objektgesellschaften in Russland, Rumänien und Bulgarien zu investieren, die in diesen Ländern Gewerbe-, Büro- und Einzelhandelsflächen sowie Wohnimmobilien entwickeln wollen.

Zu diesem Zweck will die Gesellschaft zwischen € 35 Mio. und € 50 Mio. an Eigenkapital bei zeichnungswilligen Anlegern einwerben, wobei auf der Ebene der deutschen Fonds-KG kein Fremdkapital aufgenommen werden soll.

Ziel des Fonds ist es, diese Immobilien nach nur drei bis vier Jahren mit einer Rendite von mindestens 30 Prozent zu veräußern. Laufende Ausschüttungen sind nicht vorgesehen. Vielmehr sollen Rückflüsse an die Anleger erst nach der Veräußerung der Projekte und einer Rückzahlung der ausgelegten Investitionen durch die Objektgesellschaften erfolgen. Dabei soll sich die zu erzielende Rendite auf mindestens 15 Prozent vor Steuern belaufen.

Das maximale Risiko für Anleger des „SHEDLIN New European Frontiers 3“ besteht in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Objektengesellschaften realisieren. Sollten Anleger ihre Beteiligung durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr aus eigenen Mitteln in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aufzubringen, besteht über das Risiko eines Totalverlustes hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

Rechtsrat für Anleger des „SHEDLIN New European Frontiers 3“

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem sogen. „SHEDLIN New European Frontiers 3“ vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

 

Ich habe Ihren Beitrag "SHEDLIN New European Frontiers 3: Risikobehaftete Investitionsgebiete?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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