Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien in der Kritik von „kapital-markt intern“

Bei dem Anlageangebot „RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien“ der Emittentin reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG (Hamburg) handelt es sich nach Auffassung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes „kapital-markt intern“ in einem Prospekt-Check vom 09.09.2016 um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes, zumal die einzelnen Investitionen noch nicht feststünden.

Außerdem hält „kapital-markt intern“ es für fraglich, inwiefern dieses Angebot überhaupt für Privatanleger geeignet ist, da hauptsächlich Projekte in einem frühen Stadium vor der Baureife finanzierten werden sollen.

Außerdem sei nicht gewährleistet, dass die mit dem Genussrechtskapital zu gewährenden Darlehen sowie spätere Reinvestitionen laufzeitkongruent zu den Genussrechten sind, da die Rückflüsse aus den Projektentwicklungen mit ziemlicher Sicherheit nicht exakt an dem Tag kämen, an dem auch die Rückzahlung der Genussrechte fällig wäre.

 

Das Beteiligungsangebot „RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien“ im Überblick

Bei der von der von der Emittentin angebotenen Vermögensanlage „RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien“ handelt es sich um unbesicherte festverzinsliche Namensgenussrechte mit einem qualifizierten Rangrücktritt.

Die Mindestzeichnungssumme für interessierte Anleger beläuft sich auf € 10.000,-, die am Ende der vorgesehenen Laufzeit im Jahre 2020/2021 in voller Höhe an die Investoren zurückgezahlt werden soll. Für die Überlassung des Kapitals werden den Anlegern Zinsen von 6,5% p.a. in Aussicht gestellt, deren Auszahlung quartalsweise nachschüssig vorgesehen ist. Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung der Genussrechte grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit den durch das „RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien“ eingeworbenen Mitteln will die Emittentin andere Unternehmen der reconcept Gruppe durch die Begebung von Darlehensverträgen zugunsten diverser Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen mitfinanzieren. Mittels der dadurch erzielten Zinsen und der späteren Rückzahlung der Darlehen soll dann die Verzinsung und die Rückzahlung der Genussrechte an die Anleger am Ende der Laufzeit erfolgen.

Der Gesamtbetrag der angebotenen Genussrechte beläuft sich zunächst auf € 5 Mio. und kann von der Emittentin auf insgesamt bis zu € 10 Mio. erhöht werden.

 

Die Risiken des „RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien“

Bei dem Genussrechtsangebot der reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG handelt es sich um Verbindlichkeiten der Emittentin, die mit einem qualifizierten Rangrücktritt zulasten der Anleger versehen sind. Dies bedeutet, dass alle anderen Gläubiger der Gesellschaft, die keinen Rangrücktritt erklärt haben, vorrangig vor den Genussrechtsinhabern zu befriedigen sind.

Sollte die Emittentin somit die geplanten Erlöse nicht erzielen können und ihr freies Vermögen nicht ausreichen, um die Ansprüche der Investoren ganz oder auch nur teilweise zu befriedigen, besteht die Gefahr einer Insolvenz der reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG und damit auch das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlustes für die Zeichner der Genussrechte.

Folglich besteht für Anleger grundsätzlich das Risiko eines Totalverlustes des investierten Kapitals einschließlich der zugesagten Zinsen. Sollten Anleger ihr Genussrechtskapital ihrerseits durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht für diese über das Totalverlustrisiko hinaus die Gefahr einer zusätzlichen persönlichen Verschuldung bis hin zu einer möglichen (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Zeichner des „RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien“

Falls sich Anleger bei Zeichnung dieses Anlageangebotes der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Genussrechte bei der reconcept 10 Genussrechte der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien in der Kritik von „kapital-markt intern“" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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