Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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P&R Transport-Container GmbH: „kapital-markt intern“ rät bei Angebot Nr. 5001 zur Vorsicht

In einem Prospekt-Check des Direktinvestments „Angebot Nr. 5001“ der P&R Transport-Container GmbH (Grünwald) vom 24.02.2017 rät der Kapitalanlagen-Informationsdienst „kapital-markt intern“ interessierten Anlegern zur äußersten Vorsicht.

Wirtschaftlich stehe und falle das Angebot mit der Leistungsfähigkeit der in der Schweiz ansässigen P&R Equipment & Finance Corp. (Zug), da letztlich von dieser die Container erworben würden und durch diese Gesellschaft auch der angebotene Rückkauf vorgenommen werden soll.

Nach Auffassung von „kapital-markt intern“ handelt es sich bei diesem Angebot um ein unternehmerisches Engagement mit Totalverlustrisiko, wobei ohne aussagefähigen und geprüften Finanzplan für die Schweizer Gesellschaft, die bereits Verpflichtungen aus laufenden Verträgen in Höhe von knapp € 1 Mrd. eingegangen sei, nicht ersichtlich wäre, ob diese zukünftig ihre Leistungen gemäß Rahmenvertrag erfüllen könne.

Unter anderem aus diesem Grunde erscheine laut „kapital-markt intern“ dieses Angebot der P&R Transport-Container GmbH als äußerst riskant.

 

Das „Angebot Nr. 5001“ der P&R Transport-Container GmbH im Überblick

Doe P&R Transport-Container GmbH als Emittentin bietet interessierten Anlegern mit ihrem „Angebot Nr. 5001“ die Möglichkeit, einen oder mehrere Standard-Container (40 Fuss High Cube Transport-Container HC 1714 TC) zu einem Preis von jeweils € 2.635,- zu erwerben und für einen Preis von € 0,74 pro Tag bei einer Laufzeit von 5 Jahren an die P&R Transport-Container GmbH zu vermieten.

Die Kosten für Wartung und Reparatur der Container sollen während der Laufzeit des Mietvertrages von der Anbieterin getragen werden.

Am Ende der Laufzeit will die Emittentin den Anlegern ein Angebot zum Rückkauf der Container unterbreiten und geht insoweit selbst von einem (kalkulierten) Rückkaufswert von ca. 65% des ursprünglich investierten Kaufpreises aus.

Das maximale Risiko bei einer Beteiligung an diesem Anlageangebot besteht in einem eventuellen Totalverlust des investierten Kapitals, dem Verlust bereits enthaltener Mietzahlungen und einer darüberhinausgehenden Gefährdung des sonstigen (Privat-) Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen möglicher Privatinsolvenz.

Dieses Risiko kann sich unter Umständen dann realisieren, wenn ein von dem betreffenden Anleger erworbener Container ursächlich für ein Schadensereignis ist und hierfür kein oder ein nicht ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Des Weiteren kann dieses Maximalrisiko eintreten, wenn der Anleger als Eigentümer der Container etwa für Gebühren aus nicht kalkulierten Standzeiten persönlich in Anspruch genommen wird, weil diese Kosten nicht von dem eigentlich Verpflichteten getragen werden können.

 

Rechtsrat für Anleger des „Angebot Nr. 5001“ der P&R Transport-Container GmbH

Falls sich Anleger beim Kauf von Containern aus dem „Angebot Nr. 5001“ der P&R Transport-Container GmbH der damit einhergehenden Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Verträge mit der P&R Transport-Container GmbH vorzeitig zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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