Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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OneCoin Ltd.: „DER SPIEGEL“ berichtet über Prüfung durch die BaFin

In einer Meldung vom 03.06.2016 berichtet das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ darüber, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit prüfe, ob die Firma OneCoin Ltd. mit ihrer virtuellen Währung „OneCoin“ in Deutschland genehmigungspflichtige Finanzgeschäfte betreibt. Dies gehe aus einem Schreiben der BaFin hervor.

Laut „DER SPIEGEL“ würden Verbraucherschützer vor einem möglichen Schneeballsystem warnen, weil nur „Mitglieder“ einer geschlossenen Gemeinschaft sogen. „OneCoins“ erwerben könnten und hierfür „Schulungspakete“ erwerben müssten. Außerdem könnten diese nur Geld verdienen, wenn sie ihrerseits neue Mitglieder anwerben.

Das Unternehmen selbst soll hierzu erklärt haben, in voller Übereinstimmung mit den deutschen Gesetzen zu arbeiten und das auch künftig immer zu tun.

 

Das Unternehmen OneCoin Ltd.

Die OneCoin Ltd. will mit ihrer virtuellen Währung „OneCoin“ nach eigenen Angaben eine „erste transparente, globale Kryptowährung für alle“ anbieten, die Milliarden von Menschen die Möglichkeit eröffnen soll, Finanztransaktionen bei niedrigen Kosten durchzuführen und sich mit der Finanzwelt zu verbinden.

Dieses Geschäftsmodell, das von dem Unternehmen u.a. mit den Argumenten „Tranparenz“, „Offenheit“ und „Ehrlichkeit“ beworben wird, soll dadurch einen neuen Industriestandard definieren, dass zum ersten Mal bei einer Kryptowährung sogen. KYC-Dokumente in einer „neuen Blockette“ gespeichert würden. So sollen grenzenlose und verlässliche Finanztransaktionen überall und für jeden möglich sein.

Die OneCoin Ltd. erklärt ihre digitale Währung u.a. damit, dass diese auf Kryptographie basiere und durch einen Prozess des sogen. „Mining“ geschaffen werde. Allerdings gäbe es nur eine endliche Anzahl dieser „digitalen Münzen“, um sicherzustellen, dass sie nicht von einer Inflation betroffen werden könnten und unmöglich zu fälschen seien.

Mit ihrem Beitritt zu diesem System sollen die Kunden Teil eines globalen Netzwerkes von Millionen sogen. „Miner“ werden und zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen können, wie sie ihre OneCoins nutzen.

 

Rechtsrat für Interessenten sogen. „OneCoins“

Falls sich mögliche Nutzer für die digitale Währung der OneCoin Ltd. interessieren, sollten sie vor einem etwaigen finanziellen Engagement zunächst das Ergebnis der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durchgeführten Prüfung abwarten. Würde sich dabei herausstellen, dass es sich bei dieser „Kryptowährung“ nicht um ein Schneeballsystem und damit um einen Betrug handelt, können immer noch entsprechende Investitionen getätigt werden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

Ich habe Ihren Beitrag "OneCoin Ltd.: „DER SPIEGEL“ berichtet über Prüfung durch die BaFin" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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