Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


MIG Fonds 14 in der Kritik des „fondstelegramm“

In einer Analyse des „MIG Fonds 14“ vom 09.09.2016 kommt der Kapitalanlagen-Informationsdienst „fondstelegramm“  zu der Bewertung, dass es sich hierbei allenfalls um eine Kapitalanlage für spekulative Anleger handele, die ihre Einlage nicht zwingend zurückhaben müssen.

Ein Grund hierfür sei, dass die erfolgsunabhängigen einmaligen und laufenden Kosten dieses Fonds insgesamt sehr hoch lägen. Angaben der Fondsgeschäftsführung zu möglichen Rückflüssen könnten im übrigen nicht erfolgen, da die Unwägbarkeiten zu groß seien.

Aus diesem Grunde müsse einstweilen das Vertrauen der Anleger ins Fondsmanagement den Nachweis, dass sich das Geschäftsmodell dieses Fonds für sie tatsächlich rechne, ersetzen. Alles in allem handele es sich daher bei einer Beteiligung an diesem Fonds um echtes „Wagniskapital in Raten“.

 

MIG Fonds 14 im Überblick

Mit dem Anlageangebot „MIG GmbH & Co. Fonds 14 geschlossene Investment-KG“ (sogen. MIG-Fonds 14) will die HMW Emissionshaus AG (Pullach/München) interessierten Anlegern die Möglichkeit eröffnen, sich ab einer Mindestanlagesumme von € 20.000,- zzgl. Agio an Venture-Capital-Investitionen in junge, technologieorientierte Unternehmen zu beteiligen.

Die Einzahlung des Beteiligungskapitals soll durch eine fixe Anfangszahlung von € 2.500,- und sechs gleich hohe jährlich Raten bis zum Jahre 2023 geleistet werden.

Als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft dieses Fonds wurde die zum Kreis der Initiatoren gehörende MIG Verwaltungs AG eingesetzt. Gründungsgesellschafter sind die HWM Komplementär GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die MIG Beteiligungstreuhand GmbH (München) als Treuhandkommanditistin.

Das anfängliche Emissionsvolumen beläuft sich zunächst auf rund € 70 Mio. und kann nach Angaben der Emittentin auf bis zu € 100 Mio. erhöht werden. Mit den eingeworbenen Anlegergeldern will sich die Fondsgesellschaft an anderen Unternehmen beteiligen und hierdurch entsprechende Erträge erzielen, die für die beteiligten Anlegern zu einer Rendite ihrer Investition führen sollen.

 

Risiken einer Beteiligung am MIG Fonds 14

Das maximale Risiko für Anleger dieses Fonds besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft realisieren.

Sollten Anleger ihre Beteiligung durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über die Gefahr eines Totalverlustes hinaus das Risiko einer persönlichen Verschuldung bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.

Da die als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätige MIG Verwaltungs AG sämtliche Geschäftsanteile an der Treuhandkommanditistin des Fonds hält, die HMW Emissionshaus AG zu 100% an der Komplementärin des Fonds beteiligt ist und darüberhinaus weitere kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen einzelnen für die Fondskonzeption verantwortlichen Personen und Unternehmen bestehen, sind Interessenkonflikte zum Nachteil beteiligter Anleger nicht ausgeschlossen.

Sollte die Fondsgesellschaft im übrigen marktbedingt nicht in der Lage sein, ihre Gesellschafts-, bzw. Unternehmensbeteiligungen zu gegebener Zeit für einen angemessenen Veräußerungserlös zu verkaufen, kann auch dies für Anleger zu einem Totalverlust ihrer Investition oder dazu führen, dass deren Kapital auch über die geplante Laufzeit hinaus gebunden bleibt.

 

Rechtsrat für Anleger des MIG Fonds 14

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem MIG Fonds 14 vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

Ich habe Ihren Beitrag "MIG Fonds 14 in der Kritik des „fondstelegramm“" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Ihre Nachricht