Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Leonidas Associates VII H2O: „fondstelegramm“ mahnt zur Vorsicht

In einer Bewertung der sogen. Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG vom 23.10.2011 mahnt der Brancheninformationsdienst „fondstelegramm“ interessierte Anleger wegen eines unausgegorenen Verkaufsprospekts zur Vorsicht vor einer eventuellen Zeichnung. Begründet wird diese Warnung vom „fondstelegramm“ u.a. damit, dass der Prospekt zwar eine „hohe Transparenz“ verspreche, diese dann aber weitgehend schuldig bliebe. Die Informationen zum Anbieter und zum Investmentpartner seien ziemlich dürftig. Außerdem werde auf der Webseite des Anbieters bereits ein „Initialportfolio“ vorgestellt, von dem im Prospekt aber nichts zu finden sei.

Nach Auffassung des „fondstelegramm“ bleibe außerdem weitgehend unklar, auf welcher Grundlage die „äußerst konservative“ Prospektprognose von durchschnittlichen Beteiligungserlösen in Höhe von 10,75% basiere.

 

Das Beteiligungsangebot der Leonidas Associates VII H2O GmbH & Co. KG

Mit der Leonidas Associates H2O GmbH & Co. KG will die Leonidas Associates GmbH (Kalchreuth) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich mittelbar an einem Portfolio von Anlagen der Wasserwirtschaft zu beteiligen. Zu diesem Zweck möchte die Beteiligungsgesellschaft das von ihr eingesammelte Beteiligungskapital in sogen. Objektgesellschaften investieren, die Anlagen der Wasserwirtschaft in den USA, Großbritannien, Spanien und Kanada betreiben. Diese Investitionen sollen die gesamte Wertschöpfungskette des Wasserkreislaufs von der Förderung von Frischwasser, der Entsalzung von Meerwasser über die Speicherung von Frischwasser, dessen Verteilung und die Reinigung und/oder das Recycling von Abwässern abdecken.

Die Mindestanlage für eine Beteiligung an dem sogen. „Leonidas Associates VII H2O“ beläuft sich auf € 10.000,- zzgl. Agio und das Gesamtinvestitionsvolumen auf voraussichtlich € 221.696.000,-. Die Laufzeit einer Beteiligung an diesem Fonds endet am 31.12.2032, wobei allerdings die Möglichkeit einer Verlängerung besteht, wenn es der Verlauf der Anlagen zum Laufzeitende hin erfordert.

Die Höhe der geplanten Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen aus dieser Beteiligung kann von der Fondsgesellschaft nicht garantiert werden, da nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts noch keine Investitionsentscheidungen getroffen wurden und daher Abweichungen zu erwarten seien.

 

Risiken einer Beteiligung am „Leonidas Associates VII H2O“

Das maximale Risiko für Inhaber einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage. Falls das Beteiligungskapital zum Teil oder in voller Höhe fremdfinanziert wurde, kann wegen der für ein entsprechendes Darlehen anfallenden Zinsen auch ein darüberhinausgehender Verlust bis hin zur (Privat-) Insolvenz des Anlegers eintreten.

Falls sich Anleger bei Zeichnung einer Beteiligung an dem sogen. „Leonidas Associates VII H2O“ der damit einhergehenden Totalverlustrisiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt oder beraten wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob sie ihre Beteiligung vorzeitig kündigen oder unter Berufung auf einen mögliche Schadensersatzansprüche rückabwickeln lassen können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

Ich habe Ihren Beitrag "Leonidas Associates VII H2O: „fondstelegramm“ mahnt zur Vorsicht" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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