Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Timberfarm Panarubber 17 GmbH & Co. KG: „kapital-markt intern“ rät zur Vorsicht

In einem „Prospekt-Check“ des Beteiligungsangebotes der Panarubber 17 GmbH & Co. KG des Initiators Timberfarm GmbH (Düsseldorf) vom 21.07.2017 rät der Kapitalanlagen-Informationsdienst „kapital-markt intern“ (kmi) interessierten Anlegern zur äußersten Vorsicht, da der Prospekt des „Timberfarm Panarubber 17“ nach seiner Ansicht äußerst dilettantisch wäre und daher zu befürchten sei, dass in anderen Bereichen ebenso dilettantisch gearbeitet werde.

Laut „kmi“ könnten aufgrund der dürftigen Prospektangaben die Vergangenheitsaktivitäten und die bisherige Leistungsfähigkeit des Initiators und dessen panamesischer Partnerfirma Timberfarm S.A. nicht beurteilt werden, zumal die Informationen hierzu widersprüchlich seien.

Im Vorwort des Prospekts stehe zum Beispiel, dass die Fläche mit 110.000 Kautschukbäumen bepflanzt werde, wohingegen es beim „Angebot im Überblick“ heiße, dass der Emittent das Land pachte, auf welchem die Kautschukbäume bereits gepflanzt worden seien.

Bedenklich sei des Weiteren, dass die Risikohinweise durch die Erwähnung mehrerer Gegenmaßnahmen abgeschwächt würden und dass nicht klar darauf hingewiesen werde, dass bestimmte Verträge und Genehmigungen überhaupt noch nicht vorlägen.

Außerdem werde bei den Risikohinweisen im Prospekt der Fondsgesellschaft nicht klar und deutlich hervorgehoben, dass die Bonität der Vertragspartner nicht beurteilt werden könne und somit unsicher sei, ob diese überhaupt in der Lage wären, irgendwelche Garantien zu erfüllen.

 

Das Angebot der Panarubber 17 GmbH & Co. KG im Überblick

Mit ihrem vorliegenden Beteiligungsangebot will die Fondsgesellschaft interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einem Mindestanlagebetrag von € 4.250,- entweder als Direktkommanditisten oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin an dem Betrieb einer Kautschukplantage in Panama zu beteiligen.

Dabei soll die Panarubber 17 GmbH & Co. KG junge Kautschukbestände erwerben, die im ersten Wachstumsjahr stehen, gleichzeitig das Land pachten, auf welchem die Kautschukbäume gepflanzt worden sind und dann für deren Bewirtschaftung sorgen. Am Ende der jeweiligen Wachstumszeit will der Fonds das geerntete Holz verwerten und danach die Gesellschaf auflösen.

Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich nach Angaben der Emittentin auf € 8,5 Mio. bei maximal 2.000,- Anteilen. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung soll laut Prospektangaben erstmals zum 31.1.2031 möglich sein.

Gründungsgesellschafter des Fonds sind die Timberfarm Verwaltungs-GmbH (Düsseldorf), vertreten durch ihren Geschäftsführer Maximilian Breidenstein als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die CONTEX Mittelstandsbeteiligungen AG (Mannheim) als Treuhandkommanditistin.

 

Risiken des „Panarubber 17“

Da es sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot um eine unternehmerische Beteiligung handelt, besteht für jeden Anleger über das Risiko eines möglichen Totalverlustes der geleisteten Einlage hinaus die Möglichkeit einer Gefährdung seines gesamten weiteren Vermögens bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.

Dies gilt insbesondere dann, wenn er den Erwerb dieser Vermögensanlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert hat und etwa wegen fehlender Ausschüttungen des „Timberfarm Panarubber“ den Kapitaldienst für diese Finanzierung nicht mehr leisten kann.

Weitere Risiken des Fonds bestehen laut Verkaufsprospekt darin, dass Herr Maximilian Breidenstein gleichzeitig Geschäftsführer und Alleingesellschafter mehrerer Firmen der Timberfarm-Gruppe ist. Daher besteht in der Person des Herrn Maximilian Breidenstein und seiner Doppelfunktion als Käufervertreter und Verkäufer ein unauflösbarer Interessenkonflikt, der dazu führen kann, dass er Geschäfte zu Lasten der Fondsgesellschaft eingeht und mit der Timberfarm S.A. unangemessene Verrechnungspreise und Leistungsentgelte vereinbart.

 

Rechtsrat für Anleger des „Timberfarm Panarubber 17“

Falls sich Anleger der Panarubber 17 GmbH & Co. KG bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, die Beteiligung  am „Timberfarm Panarubber 17“ vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von einem Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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