Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Immo Perfekt AG: BaFin untersagt unerlaubtes Einlagengeschäft

Der Immo Perfekt AG Finanzberatung (München, Sendlinger Strasse 47) wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 10.10.2016 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfts (rück-) abzuwickeln.

Außerdem muss die Gesellschaft das durch die Gewährung von Gelddarlehen unerlaubt betriebene Kreditgeschäft unter Berücksichtigung der Vereinbarungen, die sie mit den Darlehensnehmern geschlossen hat, abwickeln.

Das Unternehmen hat in der Vergangenheit auf der Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen und hierdurch ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben. Aus diesem Grunde ist die Gesellschaft verpflichtet, die Gelder unbar per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Die im Rahmen des von ihr unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts gewährten Gelddarlehen müssen unter Berücksichtigung der jeweiligen Verträge schnellstmöglich zurückgeführt werden.

Die Geschäftstätigkeit der Immo Perfekt AG Finanzberatung

Das im Jahre 2015 mit einem Stammkapital von € 50.000,- gegründete Unternehmen bietet interessierten Kunden eine umfassende Finanzberatung rund um die Themen Baufinanzierungen, Privatkredite, Immobilienfinanzierungen, Hypothekendarlehen, Grundschuldfinanzierungen und „Rettungsfinanzierungen“ an.

Außerdem ist die Gesellschaft mit der Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte befasst. Hierzu zählt auch der Kauf und Verkauf eigener Immobilien und der Erwerb von Immobilien in Zwangsversteigerungsverfahren sowie deren Verwaltung.

Rechtsrat für Darlehensgeber der Immo Perfekt AG

Falls Anleger ihre als Darlehen gewährten Gelder nicht in der nächsten Zeit auf freiwilliger Basis von dem Unternehmen zurück erhalten, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese zwangsweise von dem Unternehmen heraus zu verlangen, bzw. gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sollte die Gesellschaft nicht in der Lage sein, die Rückzahlung, bzw. Rückabwicklung vorzunehmen, droht  möglicherweise eine Insolvenz. In diesem Falle ist betroffenen Anlegern zu raten, ihre Rückzahlungsansprüche in jedem Falle zur Insolvenztabelle anzumelden, um auf diese Weise wenigstens die Chance zu haben, einen Teil der bei der Immo Perfekt AG investierten Gelder zurück zu erhalten.

 

Ich habe Ihren Beitrag "Immo Perfekt AG: BaFin untersagt unerlaubtes Einlagengeschäft" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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