Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Global Financial Invest AG (GFI AG) in vorläufiger Insolvenz

Wie das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main – in einer Veröffentlichung vom 20.03.2015 mitgeteilt hat, wurde über das Vermögen der „Global Financial Invest AG“ (GFI AG) ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 810 IN 85/15). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der Schuldnerin wurde Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt. Verfügungen der Schuldnerin in der vorläufigen Insolvenz sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Bereits im Jahre 2012 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der „Global Financial Invest AG“ mit Bescheid vom 22.08.2012 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Begründet wurde diese Verfügung von der BaFin u.a. damit, dass die Gesellschaft potentiellen Interessenten den „Kauf“ ihrer Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen angeboten hatte, wobei die Anleger mit einem Rechtsanwalt als „Treuhänder“ einen Vertrag schließen sollten, damit dieser die Lebensversicherungen, Bausparverträge o.ä. kündigt und den aus der gekündigten Anlage fließenden Geldbetrag vollständig oder zu einem großen Teil an die „Global Financial Invest AG“ weiterleitet.

Mit der Annahme dieser Gelder betreibe die „Global Financial Invest AG“ ein Einlagengeschäft, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Diese Verfügung der BaFin wurde zwischenzeitlich auch bestandskräftig.

Geschäftsmodell der „Global Financial Invest AG“

Die „Global Financial Invest AG“ hatte interessierten Anleger unter der Bezeichnung „Lifedirekt“ u.a. den Abschluß eines „Kaufvertrages“ über deren Kapital-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Investment-Depots, fondgebundene Lebensversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und Bausparverträge angeboten und diesen über den „Erwerb“ der jeweiligen Vermögensanlagen eine sogen. „Urkunde“ ausgestellt.

Das Angebot der Gesellschaft umfasste den Kauf deutscher, britischer und österreichischer Verträge, sofern diese nicht abgetreten, verpfändet oder beliehen waren und ein Guthaben, bzw. einen Mindestrückkaufswert von € 2.000,- aufwiesen. Dabei versprach die „Global Financial Invest AG“, das Guthaben, bzw. den Rückkaufswert um 100% zu steigern. Geworben wurde u.a. mit einer „Treuhand-Garantie“, die darin bestehen sollte, dass ein externer Rechtsanwalt (Treuhänder) die jeweiligen Verträge bearbeitet, also kündigt und die erhaltenen Gelder an die Anlagegesellschaft weiterleitet.

Investitionen der „Global Financial Invest AG“

Mit den eingeworbenen Geldern sollte ein „Immobilienhandel mit System und Sicherheit“ betrieben werden. Dabei wollte die „Global Financial Invest AG“ notleidende Immobilienportfolios u.a. aus Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen erwerben und später wieder zu einem höheren Preis veräußern.

Durch dieses Prinzip sollte eine „Realabsicherung“ der Anlagegelder bestehen, die unabhängig vom Weiterverkauf der Immobilien als „Gegenwert im doppelten Sachwert“ angepriesen wurde.

Ich habe Ihren Beitrag "Global Financial Invest AG (GFI AG) in vorläufiger Insolvenz" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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