Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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DGS Wohninvest 2016 – Nachrangdarlehen mit Risiko des Totalverlusts

Mit ihrem Anlagelageangebot namens „DGS Wohninvest 2016“ will die DGS Wohninvest GmbH (Kassel) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, der Emittentin ab einem Mindestbetrag von € 2.500,- ein sogen. Nachrangdarlehen zu gewähren, das mit 4,25% p.a. verzinst werden soll.

Die vereinbarten Zinsen sind endfällig und sollen erst am Ende der mindestens dreijährigen Darlehenslaufzeit entrichtet werden, wenn auch die Rückzahlung des Darlehens erfolgt. Bis zum Ende der Mindestlaufzeit von drei Jahren soll eine ordentliche Kündigung des Darlehens ausgeschlossen sein.

Das Platzierungsvolumen dieses Nachrangdarlehens liegt bei € 3 Mio., wobei die Nettoeinnahmen aus diesem Angebot für die Begebung von Finanzierungen an Projektgesellschaften aus dem Immobilienbereich insbesondere der DGS Management Gruppe vorgesehen sind.

Anlageziel der Vermögensanlage ist es, durch die Vergabe solcher Finanzierungen an verschiedene Projektgesellschaften zur Realisierung bestimmter Immobilienprojekte Erträge aus Zinszahlungen und aus Verkaufserlösen zu erzielen, wodurch die Ansprüche der Anleger auf Zinsen und Rückzahlung der jeweiligen (Nachrang-) Darlehen bedient werden sollen.

Risiken des Nachrangdarlehens „DGS Wohninvest 2016“

Aufgrund der Tatsache, dass mit den durch die angebotenen Nachrangdarlehen eingenommenen Geldern Investitionen in Immobilienprojekte vorgenommen werden, besteht für investierte Anleger u.a. das Risiko, dass die geplanten Erträge nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können.

Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer mangelhaften Qualität der vorgesehenen Immobilien, im Falle höherer Kosten für die Objektsanierungen, bei Auftreten von Baumängeln oder bei geringeren Verkaufserlösen als ursprünglich geplant verwirklichen.

Da die Finanzierung der einzelnen Immobilienobjekte, in die die Emittentin investieren will, zumindest teilweise auch über Fremdfinanzierungen erfolgt, besteht bei ausbleibenden Zahlungen auf diese Fremdfinanzierungen des Weiteren das Risiko, dass die abgeschlossenen (Fremd-) Finanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und fällig gestellt werden, wodurch erhebliche weitere Kosten drohen würden.

Alles in allem besteht für Gläubiger (Anleger) der angebotenen Nachrangdarlehen „DGS Wohninvest 2016“ das Risiko eines möglichen Totalverlustes ihrer Anlage. Dieses Totalverlustrisiko kann sich u.a. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Emittentin realisieren.

Rechtsrat für Anleger, bzw. Zeichner des „DGS Wohninvest 2016“

Falls sich Anleger, bzw. Investoren bei Zeichnung von Nachrangdarlehen der Anbieterin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Darlehen vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu der oben genannten Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

 

Ich habe Ihren Beitrag "DGS Wohninvest 2016 – Nachrangdarlehen mit Risiko des Totalverlusts" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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