Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Treuhänder einer Publikums-KG

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.03.2006 (Az. II ZR 326/04) in einem von der Kanzlei Seimetz & Kollegen in erster und zweiter Instanz bearbeiteten Fall entschieden hat, unterliegen Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen fehlerhafter Prospektangaben nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 68 StBerG a.F., sondern der allgemeinen – nach früherem Recht dreißigjährigen – Verjährung.

Weil das Berufungsgericht zum Haftungsgrund keine Feststellungen getroffen hatte, wurde der Rechtsstreit an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen.

BGH, Urt. v. 20.03.2006, Az. II ZR 326/04

Ich habe Ihren Beitrag "BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Treuhänder einer Publikums-KG" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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