Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P/I (Dachfonds: u.a. investiert in SEB ImmoInvest, AXA Immoselect, CS EUROREAL, KanAm grundinvest Fonds, UBS Euroinvest Immobilien, SEB Global Property Fund, AXA Immoresidential, SEB ImmoPortfolio Target Return Fd., AXA Immosolutions)

Überblick


Bei dem sog. Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (WKN SEB1AM, ISIN DE000SEB1AM4; Substanz I: WKN SEB1AM, ISIN DE000SEB1AN2) der Kapitalanlagegesellschaft SEB Investment GmbH handelt es sich um einen im Jahre 2008 eröffneten Dachfonds, der u.a. in offene Immobilienfonds investiert.

Nach Angaben der Initiatorin ist die Anlagestrategie, bzw. Anlagepolitik bei dem Santander Kapitalprotekt Substanz P grundsätzlich auf Kapitalerhalt angelegt. Im übrigen soll bei sehr geringem Risiko eine möglichst hohe Netto-Rendite erzielt werden.

Für den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P können von der Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile einschließlich Immobilien-Sondervermögen, Derivate und verschiedene sonstige Anlageinstrumente genutzt werden. Hierzu zählen nach den Angaben im Emissionsprospekt u.a. auch Optionsgeschäfte, Terminkontrakte, Swaps, Swaptions, Credit Default Swaps, OTC-Derivatgeschäfte, Darlehensgeschäfte und Hedgefonds, bzw. Hedgefondsanteile.

Ungeachtet dessen soll die Anlage in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P für sicherheitsorientierte Anleger und Investoren geeignet sein, die noch keine Erfahrungen mit Finanzmärkten gewonnen haben.

Bei diesem Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Sondervermögen wieder angelegt (Thesaurierung), wodurch sich der Wert der Anteile erhöhen kann.

Zwar soll es nach Angaben der SEB Investment GmbH für Anleger grundsätzlich möglich sein, bankarbeitstäglich die Rücknahme der Anteile zu verlangen. Seit dem 05.01.2012 ist jedoch die Anteilsrücknahme und die Ausgabe neuer Anteile bis auf Weiteres ausgesetzt (Stand Februar 2012).

Gemäss einer Vermögensaufstellung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz zum 31.12.2011 hielt der Fonds im Jahre 2011 u.a. Anteile an den gruppeneigenen Immobilienfonds SEB Global Property Fund, SEB ImmoPortfolio Target Return Fd. und SEB ImmoInvest P. Gruppenfremde Beteiligungen bestanden im Berichtsjahr 2011 u.a. am AXA Immoresidential, AXA Immoselect, AXA Immosolutions, CS EUROREAL, CS PROPERTY DYNAMIC, KanAm grundinvest Fonds und dem UBS (D) Euroinvest Immobilien.

Von diesen Fonds sind einige ebenfalls bereits geschlossen, bzw. abgewickelt oder noch in Abwicklung (so z.B. u.a. CS EUROREAL, SEB ImmoInvest, KanAm grundinvest Fonds, AXA Immoselect).

Depotbank des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P ist die ebenfalls zur SEB-Gruppe gehörende SEB AG (Stand Februar 2012). Bei der SEB Asset Management AG handelt es sich um ein spezialisiertes Investmenthaus des SEB-Konzerns.

Zu dem Satander Vermögensverwaltungsfonds gehören noch mehrere Teilfonds (Kapitalprotekt, Total Return und Total Return Chance), die in unterschiedliche Vermögenswerte investieren.

Gemäss Emissionsprospekt (Stand 31. Dezember 2011) erfolgt der Vertrieb der Fondsanteile durch die Santander Bank, Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG.

Neben den o.g. Fonds verwaltet und vertreibt die SEB Investment GmbH nach eigenen Angaben (Stand 31.12.2011) außerdem noch die SEB Aktienfonds,  Europafonds, EuroCompanies, Total Return Bond Fund, Total Return Quant Fund, Zinsglobal, Geldmarkt Euro, MoneyMarket sowie den BfS EuroRenten d-54 SEB Invest, den BfS Nachhaltigkeitsfonds Ertrag – SEB Invest und den SEB GenerationPlus.

Aktuelles


16.01.2012: Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt – Anteilsrücknahme ausgesetzt

Wie die Fondsgesellschaft mitteilt, wurde die Ausgabe und die Rückgabe von Anteilen an dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P ab dem 05.01.2012 bis auf Weiteres ausgesetzt.

Damit ist es den Anlegern für die Dauer der Aussetzung einer Anteilsrücknahme zumindest vorübergehend verwehrt, ihre Anteile an die Kapitalanlagegesellschaft zurückzugeben, bzw. wieder zu verkaufen.

Rechtslage


 … gegenüber der beratenden, bzw. vermittelnden Bank:

Falls ein Anleger von seinem (Bank-) Berater oder Vermittler unvollständig und fehlerhaft über bestimmte Besonderheiten und Risiken seiner Kapitalanlage aufgeklärt und beraten wurde, steht ihm unter Umständen gegenüber der dahinterstehenden Bank ein Anspruch auf Schadensersatz zu, der im Ergebnis auf Rückerstattung der vollen Einlage nebst Agio zzgl. eines entgangenen Wiederanlagezinses gerichtet ist.

Ein solcher Schadensersatzanspruch kommt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19.10.2006, Az. III ZR 122/05)  bspw. dann in Betracht, wenn der (Bank-) Berater oder Vermittler dem Anleger die empfohlene Beteiligung als „sicher“ dargestellt hat, obwohl diese mehr oder weniger spekulativer Natur war.

Dabei sind die möglicherweise in einem Emissionsprospekt enthaltenen Hinweise auf etwaige Besonderheiten und Risiken einer solchen Kapitalanlage regelmäßig kein Freibrief für den (Bank-) Berater, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, Urt. v. 12.07.2007, Az. III ZR 83/06).

Desweiteren haftet eine Bank dem Anleger grundsätzlich auf Schadensersatz, wenn er von deren Berater oder Vermittler nicht darüber informiert wurde, dass und in welcher konkreten Höhe das Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung sog. Rückvergütungen (Kick-Backs) aus dem Ausgabeaufschlag (Agio) oder sonstigen (Verwaltungs-) Gebühren erhalten hat (so z.B. BGH, Urt. v. 19.12.2006, Az. XI ZR 56/05).

Schließlich können sich auch bei fehlender oder fehlerhafter Aufklärung und Beratung des Anlegers über die Gefahr, bzw. das Risiko einer Aussetzung der Rücknahme von Anteilen entsprechende Schadensersatzansprüche aus dem sog. Investmentgesetz (InvG) herleiten lassen.

Zu solchen und ähnlichen Aufklärungs- und Beratungsfehlern sowie zu den sich daraus ergebenden Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger auf Schadensersatz gegenüber der beratenden oder vermittelnden Bank existiert inzwischen eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und diverser Instanzgerichte.

Urteile


Urteile im Zusammenhang mit dieser Kapitalanlage liegen uns derzeit nicht vor.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Rainer Lenzen

Ich habe Ihren Beitrag "Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P/I (Dachfonds: u.a. investiert in SEB ImmoInvest, AXA Immoselect, CS EUROREAL, KanAm grundinvest Fonds, UBS Euroinvest Immobilien, SEB Global Property Fund, AXA Immoresidential, SEB ImmoPortfolio Target Return Fd., AXA Immosolutions)" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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