Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Lehman Brothers Inc., Lehman-Zertifikate, Lehman-Anleihen

Überblick


Bei der im Jahre 1850 in den USA von drei deutschstämmigen Brüdern gegründeten Lehman Brothers Inc., bzw. Lehman Brothers Holding Inc. mit Hauptsitz in New York handelte es sich zuletzt um eine der weltweit größten Investmentbanken mit diversen Tochterunternehmen und Niederlassungen in praktisch sämtlichen wichtigen Industrienationen.

Deutscher Ableger der Lehman Brothers Holding Inc. war, bzw. ist die Lehman Brothers Bankhaus AG mit Sitz in Frankfurt am Main, die wiederum Zweigniederlassungen in London, Mailand und Seoul betreibt.

Die in Holland ansässige Lehman Brothers Treasury Co. B.V. war als Emissionsgesellschaft für die Begebung von Zertifikaten und Optionsscheinen, bzw. Inhaberschuldverschreibungen auch für den deutschen Markt zuständig und hat in dieser Funktion als Emittentin u.a. für eine Vielzahl anderer deutscher Kreditinstitute entsprechende (Garantie-) Zertifikate und (Garantie-) Anleihen konzipiert und auf den Markt gebracht.

Vertrieben wurden solche Zertifikate, bzw. Anleihen aus dem Hause Lehman Brothers Inc., bzw. Lehman Brothers Treasury Co. B.V. in Deutschland insbesondere von der Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA, der Dresdner Bank AG, der Südwestbank AG, der Delbrück Bethmann Maffei AG, der Postbank AG, der Credit Suisse (Deutschland) AG, der DAB bank AG, der comdirect bank AG sowie von verschiedenen Volks- und Raiffeisenbanken.

Auflistung von Zertifikaten, Anleihen etc. des Bankhauses Lehman Brothers
Fragebogen für geschädigte Lehman-Anleger

Aktuelles


 22.10.2008: Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main durchsucht KfW wegen Lehman-Überweisung

Am 22.10.2008 hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Räumlichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchsucht, um nach Beweisen für den Verdacht der Untreue gegen verschiedene Vorstandsmitglieder zu fahnden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könnten die betreffenden KfW-Manager möglicherweise dadurch in strafrechtlich relevanter Weise ihre Aufsichts- und Vermögensbetreuungspflichten verletzt haben, daß die KfW noch am 15.09.2008 mehr als € 300 Mio. an die Investmentbank Lehman Brothers überwiesen hat, obwohl diese im Zeitpunkt der Überweisung bereits insolvent war.

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 18.10.2008: Ermittlungen wegen Lehman-Pleite werden ausgeweitet

Einem Bericht der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 18.10.2008 zufolge haben die amerikanischen Justizbehörden ihre Ermittlungen gegen Verantwortliche der insolventen Investmentbank Lehman Brothers Inc. zuletzt deutlich ausgeweitet und sollen nunmehr u.a. prüfen, ob die zuständigen Manager noch unmittelbar vor dem Zusammenbruch der Bank gegenüber der Öffentlichkeit falsche Angaben zum Zustand von Lehman Brothers Inc. gemacht und dadurch Investoren in die Irre geführt haben.

Zu diesem Zweck seien mindestens ein Dutzend Vorladungen an verschiedene Bankmanager der Lehman Brothers Inc. verschickt worden.

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 15.09.2008: BaFin erläßt Zahlungs- und Veräußerungsverbot

Am 15.09.2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot angeordnet und dem Unternehmen untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind (Moratorium).

Begründet wurde diese Maßnahme von der BaFin u.a. damit, daß dieses Moratorium habe angeordnet werden müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, nachdem eine Zahlungsunfähigkeit des Bankhauses drohe, weil mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragt hätten, bzw. in Großbritannien unter Verwaltung gestellt worden seien.

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 15.09.2008: Lehman Brothers Holding Inc. beantragt Gläubigerschutz

Am Montag, dem 15.09.2008, beantragt die US-Investmentbank Lehman Brothers Holding Inc. bei dem zuständigen Insolvenzgericht von New York Gläubigerschutz nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts, nachdem sämtliche Bemühungen der Bank um einen Verkauf von Teilen des Unternehmens gescheitert waren.

Nach Angaben des Insolvenzgerichts sollen sich zu diesem Zeitpunkt die Schulden von Lehman Brothers auf mehr als 600 Mrd. Dollar belaufen haben.

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 10.09.2008: Lehman Brothers Inc. erwartet Verluste in Milliardenhöhe

In ihrem Bericht für das dritte Quartal 2008 gibt Lehman Brothers Inc. bekannt, daß ein Verlust von 3,9 Mrd. Dollar oder 5,92 Dollar je Aktie erwartet werde.

Um weiteren Verlusten gegenzusteuern, soll nach Ankündigung des Vorstandschefs Richard Fudd u.a. der Verkauf eines Mehrheitsanteils an der Investmentsparte erfolgen und die Dividende gekürzt werden.

Rechtslage


 … gegenüber der vermittelnden Bank:

Hat ein Anleger Zertifikate oder Anleihen der Lehman-Gruppe auf Empfehlung (s)einer Bank erworben, kann er von dieser unter Umständen den vollständigen Ersatz seines Schadens, bzw. Verlustes verlangen, wenn er von dem Anlageberater oder Anlagevermittler der Bank im Zeitpunkt des Erwerbs über die Besonderheiten und Risiken dieser Finanzinstrumente fehlerhaft oder unvollständig aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurde.

So hat etwa der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 19.10.2006, Az. III ZR 122/05) einen solchen Aufklärungs- und Beratungsfehler in einem Fall bejaht, wo der Anlageberater, bzw. -vermittler eine Kapitalanlage ausdrücklich als „sicher“ bezeichnet hat, obwohl diese schon nach der Zuordnung durch die Kapitalanlagegesellschaft selbst dem Risikoprofil „gewinnorientiert“ und „risikobewußt“ unterfiel.

Auch darf einem (Bank-) Kunden, der eine Kapitalanlage zur Alterssicherung wünscht, keine spekulative Anlage empfohlen oder verkauft werden. Vielmehr ist der Berater oder Vermittler gerade in einem solchen Fall grundsätzlich verpflichtet, von Anlageformen mittlerer und höherer Risikostufen (wozu regelmäßig auch Zertifikate und Anleihen zählen) ausdrücklich abzuraten oder zumindest ganz eindrücklich auf die Risiken der (Alters-) Anlage in einer einzigen oder überwiegend spekulativen Anlageform hinzuweisen (so z.B. Thüringer Oberlandesgericht, Urt. v. 17.05.2005, Az. 5 U 693/04). Ansonsten fehlt es an einer anlegergerechten Beratung mit der Folge, daß dem Anleger der gesamte Schaden, bzw. Verlust im Zusammenhang mit dieser Kapitalanlage zu ersetzen ist (OLG Jena, aaO)

Dabei sind auch die in einem Emissionsprospekt, bzw. Zeichnungsschein enthaltenen Hinweise auf etwaige Chancen und (Totalverlust-) Risiken der angebotenen Kapitalanlage regelmäßig kein Freibrief für den Berater oder Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen oder mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, Urt. v. 12.07.2007, Az. III ZR 83/06).

Soweit die Bank den Anleger nicht darüber aufgeklärt hat, daß und in welcher Höhe sie von dem Emittenten der Zertifikate, Anleihen oder sonstigen Kapitalanlagen verdeckte Rückvergütungen, Vermittlungsprovisionen oder anderweitige „Kick-Back“-Zahlungen erhalten hat, ist sie ihm gegenüber grundsätzlich ebenfalls zur (Rück-) Erstattung der gesamten Anlagesumme verpflichtet (so z.B. BGH, Urt. v. 19.12.2006, Az. XI ZR 56/05).

Zu beachten ist allerdings, daß Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der betreffenden Bank wegen Verletzung einer solchen Aufklärungs- und Beratungspflicht spätestens drei Jahre nach dem Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere verjähren (BGH, Urt. v. 08.03.2005, Az. XI ZR 170/04).

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 … gegenüber dem jeweiligen Emittenten der Zertifikate, bzw. Anleihen:

In Bearbeitung…

Urteile


07.04.2009: Landgericht Frankfurt/Main bestätigt Schadensersatz wegen Lehman-Zertifikat

Mit Urteil vom 07.04.2009 hat das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-19 O 211/08) einem klagenden Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter (Anlage-) Beratung im Zusammenhang mit einem sog. Alpha-Expresszertifikat der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. zugesprochen.

Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass der betreffende Berater dem Anleger, der nur eine „kurzfristige Anlage“ tätigen wollte, zu Unrecht als sicher dargestellt hatte, dass dieses Zertifikat bereits nach ca. einem Jahr zu einer Rückzahlung nebst Gewinnausschüttung führen würde, was aber tatsächlich nicht der Fall war.

LG Frankfurt am Main, Urt. v. 07.04.2009, Az. 2-19 O 211/08

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Patrick Didas

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