Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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FXdirekt Bank AG

Überblick


Bei der im Jahre 2004 gegründeten FXdirekt Bank AG (Oberhausen) handelt es sich um eine Wertpapierhandelsbank, die als Direktbank und Online-Bank vornehmlich in- und ausländischen Privatkunden sog. marginbasierte Devisen- und Edelmetallgeschäfte, CFD-Handelsgeschäfte auf Aktien, ETF’s und Futures anbietet. Nach eigenen Angaben verfügte die FXdirekt Bank AG (Vorstand Wolfgang Stobbe und Jörg Dieter Ernst) am 18.12.2012 über ca. 3.200 aktive Kunden, vorrangig Privatkunden, bzw. Daytrader. Die Bilanzsumme soll sich zum gleichen Stichtag auf ca. € 37,4 Mio. belaufen haben, denen rund € 17,2 Mio. an Kundenverbindlichkeiten gegenüber standen.

Ihr Geschäftsmodell hat die FXdirekt Bank AG u.a. damit beworben, dass in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Börse AG (München) der CFD-Handel über CONTREX erfolgen könne, der hinsichtlich der Marktgerechtigkeit der gestellten Kurse von der Handelsüberwachungstelle der Bayerischen Börse überwacht werde.

Ihren Kunden hat die FXdirekt Bank AG verschiedene Konten angeboten. So war bspw. das „Professional Konto“ mit engen Spreads, Zinsen, Cash Back, gebührenfreiem Handel und kostenfreien SMS-Alarmen für aktive Trader ab einer Einzahlungssumme von € 50.000,- vorgesehen. Das „Basic Konto“ bot die Möglichkeit, mehr als 470 Produkte aus den Bereichen Forex, Gold, Silber und CFDs auf Aktien zu handeln.

Das Institut hat als Anbieter im Online-Forex-Bereich u.a. den Handel mit Devisen Forex CFDs (Contracts for Difference), Edelmetallen (Gold und Silber), Aktien, Indizes, Rohstoffe, Zinsen oder ETFs unterstützt und dabei auch sog. Hebelgeschäfte, bzw. einen Handel mit Hebeleffekt angeboten.

Der Handel erfolgte über verschiedene Plattformen namens „FEXtrader Pro“, „FEXtrader Web“, „FEXtrader Mobile“ und „Fundtrader“. Mit der Plattform „Fundtrader“ bspw. sollten Asset Manager mit nur einem Klick schnell, sicher und bequem die Tradingkonten ihrer Kunden verwalten können.

Am 21.12.2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium über die FXdirekt Bank AG angeordnet und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem wurde der Verkehr mit der Kundschaft geschlossen und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind. Begründet wurden diese Maßnahmen seitens der BaFin mit der Notwendigkeit, die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Aufgrund von erheblichen Verlusten seit Sommer 2012 hätte die FXdirekt Bank AG ihre Eigenmittel erhöhen müssen, was aber nicht mehr habe sichergestellt werden können. Wegen einer negativen Fortführungsprognose sei das Wertpapierhandelsunternehmen zahlungsunfähig und habe daher der BaFin am 21.12.2012 die Insolvenz wegen Überschuldung angezeigt.

In ihrer Verfügung vom 21.12.2012 weist die BaFin außerdem darauf hin, dass Forderungen von Kunden an die FXdirekt Bank AG, bzw. Kundengelder im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes in gewissen Grenzen gesichert seien, da das Institut der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) angehöre. Sobald die BaFin den Entschädigungsfall feststellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Kunden der FXdirekt Bank AG entschädigen kann. Allerdings ist der gesetztliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden aus der Einlagensicherung im Falle einer Pleite pro Kunde begrenzt auf 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und auf den Gegenwert von € 20.000,-.

Die Dauer des Moratoriums ist vorerst offen.

Nach Bekanntwerden der Insolvenz hat die Varengold Wertpapierhandelsbank AG (Hamburg) allen früheren Kunden der FXdirekt Bank AG einen Accounttransfer zur Varengold Bank FX und den Abschluss eines Vertrages über die Einräumung einer Handelslinie angeboten, die sich an der Höhe der durch die EdW an den Kunden zu leistenden Entschädigung orientiert.

Aktuelles


 28.12.2012: „WirtschaftsWoche“ (WiWo) zur „Jagd auf die Kunden der FXdirekt Bank“

In einem Beitrag vom 28.12.2012 berichtet das Magazin „WirtschaftsWoche“ (WiWo) über ein Angebot der Varengold Wertpapierhandelsbank AG (Varengold Bank FX) aus Hamburg, die ehemalige Kunden der FXdirekt Bank AG u.a. damit locke, dass ihnen von der Varengold Bank FX ein Handelslimit eingeräumt werde, wenn diese ihre Ansprüche gegen die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an sie abtreten.

Hierzu meint die WiWo, dass Anleger besser auf dieses Angebot zur Hilfe verzichten sollten. Die Aktion wirke wie der verzweifelte Versuch der Varengold Bank FX, bei der Währungsspekulation Neukunden zu gewinnen, denn bei der Sparte Capital-Markets-Brokerage seien bereits im Geschäftsjahr 2011 bei Varengold Verluste entstanden, die deren Ergebnis der Geschäftstätigkeit mit € 1,3 Mio. ins Minus hätten rutschen lassen.

Varengold werbe mit seiner Erfahrung und einer „überzeugenden Performance im Devisenmarkt“ um ehemalige Kunden der FXdirekt Bank AG, wovon aber bei den Investmentfonds-Anlegern nichts angekommen sei.

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 21.12.2012: „Handelsblatt“ zur Schließung der FXdirekt Bank AG durch BaFin

Wie das „Handelsblatt“ und die „WirtschaftsWoche“ (WiWo) am 21.12.2012 übereinstimmend berichten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Oberhausener Wertpapierhandelsbank FXdirekt Bank AG geschlossen, weil diese aufgrund finanzieller Probleme insolvent sei.

Die Finanzaufsicht habe ein Moratorium über den Internet-Börsenbroker verhängt, bzw. ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen, so dass die ins Zwielicht geratene Online-Bank damit faktisch geschlossen sei.

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 27.11./06.12.2012: „Handelsblatt“/“Wirtschaftswoche“ (WiWo) zu „Bumslisten“ bei FXdirekt Bank AG

Unter den Überschriften „Bumslisten verschwinden lassen“, bzw. „Die Bumslisten müssen verschwinden“, berichten sowohl das „Handelsblatt“  wie auch  die „Wirtschaftswoche“ (WiWo) über blauäugige Banken, verschwundene Aufnahmen und leichtfertige Ermittler in Sachen FXdirekt Bank AG. Im Kern gehe es um die Frage, ob Händler des Online-Brokers die Preise für ausserbörsliche Produkte im Rahmen halten oder ob sie es mit der Preisstellung zum Nachteil des Kunden übertreiben. Die FXdirekt Bank AG sei „Market Maker“, stelle also die An- und Verkaufskurse für ihre Kunden.

Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Duisburg hätten bereits in der Vergangenheit wegen des Verdachts des Betruges und wegen Unstimmigkeiten bei einer Brokerwahl ermittelt, die Verfahren jedoch wieder eingestellt. Belege für Manipulationen, verbotene Beratung und Umsatztreiberei würden sich daher heute kaum mehr finden lassen.

Nachdem der FX-Skandal nun jedoch öffentlich sei, hätten renommierte Banken wie etwa die BNP-Paribas-Tochter Cortal Consors S.A. (Nürnberg) und auch die zum Bankhaus Jungholz gehörende „Direkt-Anlage Österreich“ nach eigenen Angaben ihre Kooperation mit der FXdirekt Bank AG vorläufig gestoppt.

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 15.10.2012: „WirtschaftsWoche“ (WiWo) über das Innenleben der FXdirekt Bank AG

In einem Beitrag vom 15.10.2012 liefert die „WirtschaftsWoche“ (WiWo) einen – nach eigenen Angaben – „schockierenden Einblick“ in das Innenleben des Internet-Brokers FXdirekt Bank AG. Berichtet wird u.a. darüber, dass die Geschäftsführung ihre Mitarbeiter mit Druck dazu antreiben würde, Kunden in riskante Produkte zu jagen. Außerdem bestehe der Verdacht, dass Kurse manipuliert worden seien.

Die BNP-Paribas-Tochter Cortal Consors S.A., die bislang mit der FXdirekt Bank AG kooperiert habe und über deren Internet-Seite Consors-Kunden ein Konto in Oberhausen hätten eröffnen können, hätte das Angebot zwischenzeitlich von ihrer Homepage genommen. Consors-Kunden könnten also derzeit kein entsprechendes Konto mehr über ihre Direktbank eröffnen.

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 14.10.2012: „Handelsblatt“ über „Die zweifelhaften Geschäfte eines Brokers“

Unter der Überschrift „Die zweifelhaften Geschäfte eines Brokers“ vermeldet das „Handelsblatt“ am 14.10.2012, dass die FXdirekt Bank AG über Jahre ihre Kunden ausgeplündert haben soll. Diese bestreite jedoch, dass es entsprechende Anweisungen gebe, schon gar nicht von dem Gründer, Alleinaktionär und Vorstandschef Wolfgang Stobbe.

Die Direktbank Cortal Consors S.A. habe in der Vergangenheit mit der FXdirekt Bank AG kooperiert und über ihre Internet-Seite für Konten bei dem Broker geworben mit dem Argument, wer über Consors ein solches Konto eröffne, hat mit FXdirekt „einen starken Partner an seiner Seite“.

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 14.10.2012: „WirtschaftsWoche“ (WiWo) zu „rabiaten Methoden“ der FXdirekt Bank AG

In einem Artikel vom 14.10.2012 berichtet die „WirtschaftsWoche“ (WiWo) darüber, dass interne E-Mails des Internetbrokers FXdirekt Bank AG erstmals belegen würden, mit welch rabiaten Mitteln dort im außerbörslichen Derivatehandel gearbeitet werde.

Diese E-Mails würden den Verdacht erhärten, dass einer der Geschäftsführer dieses Brokers namens Saber Daboussi seine Mitarbeiter mit immensem Druck dazu antreibt, Kunden in riskante Produkte zu jagen, z.B. mehr Kontrakte auf Silber zu verkaufen.

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 09.10.2012: „WirtschaftsWoche“ (WiWo) über „zweifelhafte Geschäfte der FXdirekt Bank“

In einem „Report über zweifelhafte Geschäfte abseits regulierter Börsen“ berichtet das Magazin „Wirtschaftswoche“ (WiWo) am 09.10.2012 über Unregelmäßigkeiten bei dem Internet-Broker FXdirekt Bank AG, der unter den Augen der Finanzaufsicht über Jahre seine Kunden ausgeplündert haben soll. Gerichtsakten würden diesen Verdacht erhärten.

So sollen z.B. Daten offenbar mit Verzögerung in die Demo-Konten dieses Brokers laufen, so dass ein Kunde der Bank im Demobetrieb andere, d.h. bessere Kurse bekommt, als zu den von FXdirekt ausgewiesenen Zeiten an der Börse gehandelt wurden.

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 07.05.2005: „WirtschaftsWoche“ (WiWo) über Devisenhandel für private Anleger

In einem Beitrag der „WirtschaftsWoche“ (WiWo) äussert sich der Chefdevisenstratege der FXdirekt Bank AG Christian Pohl über Devisen als das größte und älteste Anlagesegment und meint, diese Assetklasse eigne sich hervorragend zu spekulativen Anlagezwecken.

Laut Christian Pohl hätten Investoren den schnellsten und einfachsten Zugang zu diesen Geschäften über Zertifikate und Handelsplattformen, wobei ein verstärktes Interesse spekulativ orientierter Anleger an Hebelprodukten, bzw. Turbo-Zertifikaten zu erkennen sei.

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 01.03.2005: „WirtschaftsWoche“ (WiWo) zur Gründung der FXdirekt Bank AG

Unter dem Titel „Devisenhändler gründen Online-Bank FXdirekt“ berichtet am 01.03.2005 die „WirtschaftsWoche“, dass die Online-Bank für ihre Kunden ein Vermögensmanagement anbiete, welches ihnen die Möglichkeit gebe, ihr Devisenkonto professionell verwalten zu lassen. Die Abteilung „FXresearch“ versorge dabei die Kunden mit fundamentalen und technischen Informationen zu allen handelbaren Währungen, während sich ein zweiter Geschäftsbereich an die Kunden wende, die nicht selbst mit Devisen handeln, aber dennoch von den Chancen dieses Marktes profitieren wollten.

Von Zertifikaten bis zum Asset Management biete die FXdirekt Bank AG auch konservativ eingestellten Anlegern Strategien und Produkte auf Basis des Devisenhandels, denn beim Handel mit Devisen handele es sich nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden der FXdirekt Bank AG Wolfgang Stobbe um ein „ehrliches Geschäft“.

Rechtslage


… gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen (WPU):

Für die Anmeldung insolvenzrechtlicher Forderungen gegenüber dem WPU selbst ist gemäss § 46 b KWG zunächst ein Insolvenzantrag erforderlich, der nur durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt werden kann. Zu beachten ist allerdings, dass insolvenzrechtliche Fristen zum Teil bereits ab Anordnung einstweiliger Maßnahmen im Sinne des § 46 KWG zu laufen beginnen (§ 46 c Abs. 1 KWG).

Mit dem Beschluss über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird den Gläubigern des Instituts von der Geschäftsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts ein Formblatt übersandt, mit dem die Forderungsanmeldung vorgenommen werden kann.

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 … gegenüber der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW):

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einem zahlungsunfähigen Wertpapierhandelsunternehmen den Geschäftsbetrieb untersagt und den Entschädigungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) festgestellt hat, können geschädigte Anleger bei der Entschädigungseinrichtung (EdW) ihre Ansprüche geltend machen und bei deren Untätigkeit ggf. unmittelbar (Zahlungs-) Klage vor den Zivilgerichten gegen diese erheben (BGH, st. Rspr.).

Der gesetzliche Entschädigungsanspruch besteht nur für Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedsstaates oder auf Euro lauten und ist der Höhe nach begrenzt auf 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000,- Euro (§ 4 EAEG).

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 … gegenüber dem Vorstand, bzw. Vermittlern des Wertpapierhandelsunternehmens:

Soweit ein Anleger von einem Wertpapierhandelsunternehmen wie der FXdirekt Bank AG oder dessen Vermittlern über bestimmte Besonderheiten und Risiken fehlerhaft aufgerklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurde, kann er unter Umständen sowohl direkt gegenüber der Geschäftsleitung wie auch von dem betreffenden Vermittler den Ersatz seines etwaigen Spekulationsschadens geltend machen (z.B. BGH, Urt. v. 02.02.1999, Az. XI ZR 381/97).

Dies gilt insbesondere dann, wenn sich eine solche Täuschung als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung von Anlegern darstellt (§§ 826, 830 BGB) oder wenn der Schaden letztlich auf einen Betrug im engeren Sinne, bzw. eine betrügerische Handlung im weiteren Sinne (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264 a, 266 StGB) zurückzuführen ist.

Als Mittäter einer solchen Täuschung kommen grundsätzlich auch Direktbanken und Discount-Broker sowie deren Vorstand und Mitarbeiter in Betracht (z.B. BGH, Urt. v. 14.10.2003, Az. XI ZR 21/02), da diese einem Anleger gegenüber zumindest eingeschränkt aufklärungspflichtig sind.

Für die Entscheidung über entsprechende Schadensersatzansprüche sind deutsche Gerichte in der Regel auch international zuständig (z.B. BGH, Urt. v. 09.03.2010, Az. XI ZR 93/09).

Urteile


Urteile im Zusammenhang mit dieser Kapitalanlage liegen uns derzeit nicht vor.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Seimetz, Rechtsanwalt Andreas Schneider-Michel

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